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Änderung des Vertrages mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen

26.03.2025

Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der Vertrag zwischen Österreich und Liechtenstein zur Festlegung und Erhaltung der Staatsgrenze wurde geändert, um den genauen Grenzverlauf zu aktualisieren und Regelungen zur Erhaltung der Grenzzeichen sowie zur Errichtung von Baulichkeiten in Grenznähe zu präzisieren.

Ausführlicher

Der Vertrag zwischen Österreich und Liechtenstein zur Festlegung und Erhaltung der Staatsgrenze wurde geändert. Eine wichtige Änderung betrifft den Verlauf der Grenze im Bereich des Egelsees, wo die Grenze nun geradlinig zwischen bestimmten Punkten verläuft. Diese Änderung ist in einem speziellen Plan festgehalten.

Es gibt neue Regelungen zur Errichtung von Bauwerken entlang der Grenze. In einem Streifen von einem Meter Breite auf beiden Seiten der Grenze dürfen keine Bauwerke errichtet werden, es sei denn, sie dienen dem öffentlichen Verkehr oder dem Grenzmanagement. Bestehende Bauwerke sind von dieser Regelung ausgenommen, solange sie nicht verfallen oder zerstört werden.

Die Erhaltung der Grenzzeichen wird zwischen den beiden Ländern aufgeteilt. Liechtenstein ist für bestimmte Abschnitte verantwortlich, während Österreich andere Abschnitte übernimmt. Eine gemeinsame Kommission kann in Einzelfällen Ausnahmen von diesen Regelungen beschließen.

Personen, die an der Grenze arbeiten, dürfen diese auch außerhalb der offiziellen Grenzübergänge überschreiten, müssen jedoch ein gültiges Reisedokument mit sich führen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald beide Länder einander bestätigt haben, dass alle innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

Für diesen Beschluss gibt es entweder noch keine Protokolle der Reden oder wir verarbeiten diese noch.

Dokumente

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.