12.12.2022
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das OeAD-Gesetz, indem das Vermögen des Vereins "erinnern.at" unentgeltlich an die OeAD-GmbH übertragen wird, neue Aufgaben für den OeAD definiert und Regelungen zur Zusammensetzung sowie zur Bestellung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der OeAD-GmbH festlegt.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das OeAD-Gesetz zu ändern. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. Der Verein "erinnern.at" (Nationalsozialismus und Holocaust: Gedächtnis und Gegenwart) überträgt sein Vermögen an die OeAD-GmbH. Diese Übertragung erfolgt unentgeltlich und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Das Vermögen wird weiterhin für gemeinnützige Zwecke verwendet. 2. Die OeAD-GmbH übernimmt und entwickelt das Programm "erinnern.at", das sich mit dem Lehren und Lernen über Nationalsozialismus und Holocaust beschäftigt. 3. Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied wird von der zuständigen Ministerin oder dem Minister aus dem Bereich Wissenschaft ernannt. Dieses Mitglied führt den Vorsitz im Aufsichtsrat. Es dürfen nur geeignete und zuverlässige Personen in den Aufsichtsrat bestellt werden, und es wird auf eine ausgeglichene Geschlechterrepräsentanz geachtet. 4. Die notwendigen Daten für die Planung, Strategie und Kontrolle müssen der zuständigen Ministerin oder dem Minister zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft unter anderem Daten von Universitäten, Fachhochschulen, Privathochschulen und Pädagogischen Hochschulen sowie von der EU bereitgestellte Erasmus-Daten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
12.12.2022
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