14.12.2021
Kurz gesagt
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann bei Gefahr einer Tierseuche aus dem Ausland das Betreten von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen vorübergehend verbieten und Zäune errichten, um die Einschleppung zu verhindern, wobei der Bund die Materialkosten trägt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen zum Tierseuchengesetz beschlossen. Bei der Gefahr der Einschleppung einer Tierseuche aus dem Ausland in die Wildtierbestände kann der Gesundheitsminister zeitlich begrenzte Maßnahmen anordnen. Diese Maßnahmen umfassen das vorübergehende Betretungsverbot von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen, das Errichten von Zäunen oder anderen Barrieren, und die Erstellung eines Managementplans zur Reduktion der Wildtierdichte. Die Kosten für Zäune und Barrieren übernimmt der Bund. Neu ist außerdem, dass die Gemeinde auch für die Überwachung dieser Zäune und Barrieren verantwortlich ist. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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