23.05.2023
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass der Präsident des Nationalrates künftig auch für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Gesetzesvorschlägen zuständig ist, die nicht von der Regierung stammen und vom Nationalrat nicht verändert werden, und dass diese Prüfungen und die Überwachung der Einhaltung von Regelungen ab dem 15. Juni 2023 in Kraft treten.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz beschlossen. Besonders wichtige Änderungen sind: 1. Bei neuen Gesetzesvorschlägen, die keine Regierungsvorlagen sind, muss der Präsident oder die Präsidentin des Nationalrates sicherstellen, dass eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit durchgeführt wird. Das bedeutet, dass überprüft wird, ob die Vorschläge angemessen sind und nicht über das Ziel hinausschießen. Dafür kann der Präsident oder die Präsidentin das zuständige Bundesministerium um Unterstützung bitten. 2. Nach der Einführung neuer Vorschriften muss überwacht werden, ob diese mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit übereinstimmen. Das zuständige Bundesministerium muss hierbei auch berücksichtigen, welche Entwicklungen nach der Einführung der Vorschriften eingetreten sind. 3. Der Präsident oder die Präsidentin des Nationalrates ist jetzt offiziell damit betraut, diese Verhältnismäßigkeitsprüfungen durchzuführen. Diese Änderungen treten am 15. Juni 2023 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
26.04.2023 - 6 minuten
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