03.07.2024
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, die Zuverdienstgrenzen im Familienlastenausgleichsgesetz und im Studienförderungsgesetz von 15.000 Euro auf 16.455 Euro zu erhöhen und diese Beträge ab 2025 jährlich an die Inflation anzupassen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Familienlastenausgleichsgesetz von 1967 und das Studienförderungsgesetz von 1992 zu ändern. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Einkommensgrenzen für bestimmte Familienleistungen und Studienförderungen von 15.000 Euro auf 16.455 Euro erhöht. Diese Beträge werden ab dem 1. Januar 2025 jedes Jahr entsprechend dem Anpassungsfaktor des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) automatisch angepasst und auf ganze Euro gerundet. Für das Kalenderjahr 2024 gilt die neue Zuverdienstgrenze von 16.455 Euro bereits. Zusätzlich wird für die Studienförderung (nach § 29 des Studienförderungsgesetzes) ab dem 1. Januar 2025 der jeweils für das Vorjahr festgestellte Betrag automatisch angepasst. Ab 2025 wird somit jedes Jahr ein neuer, angepasster Betrag für die Zuverdienstgrenze gelten, der ebenfalls nach dem Anpassungsfaktor des ASVG berechnet wird. Die Änderungen zielen darauf ab, die Einkommensgrenzen jährlich an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen und so die finanzielle Unterstützung für Familien und Studierende regelmäßiger zu aktualisieren.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
03.07.2024
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