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Bundesstatistikgesetz 2000

04.07.2024

Innovation, Technologie und Forschung

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass der Pauschalbetrag für die Bundesstatistik im Jahr 2024 auf 63,481 Millionen Euro erhöht wird, und diese Änderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gilt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesstatistikgesetz 2000 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft den Pauschalbetrag, der für statistische Aufgaben zur Verfügung gestellt wird. Im Jahr 2024 wird dieser Betrag von ursprünglich 56,391 Millionen Euro auf 63,481 Millionen Euro erhöht. Diese Erhöhung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

05.07.2024

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP) betont, dass die Erhöhung des Pauschalbetrags für die Bundesstatistik aufgrund eines finanziellen Defizits und gestiegener Kosten notwendig ist, um die Arbeit der Statistik Austria, die verlässliche und aktuelle Daten bereitstellt, sicherzustellen und somit eine informierte öffentliche Debatte und verantwortungsvolle Politik zu ermöglichen.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

05.07.2024

Mag. Christian Drobits betont die Bedeutung der Statistik Austria für die Politik, Wirtschaft und Bürger und kritisiert die unzureichende Finanzierung in der Vergangenheit. Er hebt zudem die Notwendigkeit hervor, die Digitalisierung so zu gestalten, dass sie keine Bevölkerungsgruppen benachteiligt.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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