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Bundesämtergesetz

02.07.2024

Land- und Forstwirtschaft

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass an den Dienststellen für Landwirtschaft eigenständige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit entstehen können, die bestimmte Aufgaben eigenständig durchführen und verwalten dürfen, ohne dass der Bund für deren Verbindlichkeiten haftet.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geändert. Die wichtigste Neuerung ist, dass nun Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit an den Dienststellen der Bundesämter geschaffen werden können. Diese Einrichtungen dürfen bestimmte Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen, wie zum Beispiel den Erwerb von Vermögen und die Durchführung von Veranstaltungen. Alle Tätigkeiten müssen jedoch mit den Aufgaben der Dienststelle vereinbar sein und dürfen deren Arbeit nicht beeinträchtigen. 

Für Verpflichtungen, die diese eigenständigen Einrichtungen eingehen, haftet der Bund nicht. Es gelten Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Jährlich wird ein Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht gefordert, und der Bundesminister hat jederzeit Einsicht in die Unterlagen. Bei einer Auflösung der Einrichtung geht ihr Vermögen auf den Bund über, der offene Verbindlichkeiten bis zur Höhe des übernommenen Vermögens erfüllen muss.

Zudem wurden alle Bezeichnungen im Gesetz angepasst und eine geschlechtsneutrale Sprache eingeführt.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

02.07.2024

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) kritisiert den Gesetzentwurf, der den Dienststellen im Landwirtschaftsministerium erlaubt, eigenständige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit zu schaffen, da dies die parlamentarische Aufsicht einschränken und zu Postenschacher führen könnte. Er betont, dass eine solche Regelung unnötig sei und zur Verstärkung von Machtstrukturen innerhalb des ÖVP-Bauernbundes dienen könnte.
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02.07.2024

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP) begrüßt die Beschlussfassung zur Schaffung eigenständiger landwirtschaftlicher Forschungseinrichtungen, betont die Bedeutung landwirtschaftlicher Forschung und dankt für die Budgetaufstockung um 35 Millionen Euro, welche die Forschung zu wichtigen Umwelt- und Agrarthemen wie Ammoniakreduktion und Erosionsschutz voranbringen soll. Gleichzeitig weist er auf den Mehrwert dieser Forschung für die Landwirtschaft und den Umweltschutz hin, lobt bestehende Institutionen und deren Mitarbeiter für ihre Arbeit, und kritisiert die mangelnde Dialogbereitschaft und Finanzierungsklarheit bei Renaturierungsprojekten.
leidenschaftlichüberzeugendoptimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

02.07.2024

Abg. Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS) unterstützt die Schaffung eigenständiger landwirtschaftlicher Einrichtungen für mehr Autonomie und Internationalisierung in Forschung und Entwicklung und fordert zudem Nachdruck bei der Einhaltung von Kriterien für den Einkauf österreichischer Nahrungsmittel durch Ministerien und angegliederte Institutionen.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

02.07.2024

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP) verteidigt die Schaffung eigenständiger Einrichtungen bei landwirtschaftlichen Dienststellen und hebt bestehende erfolgreiche Beispiele hervor. Er sieht die Erweiterung als positive Weiterentwicklung und appelliert an die KollegInnen, dafür zu stimmen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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