10.12.2020
Kurz gesagt
Der Beschluss ändert das Dienst- und Besoldungsrecht für land- und forstwirtschaftliche Lehrpersonen, indem er die Möglichkeiten und Bedingungen für deren vorübergehende Verwendung an anderen Schulen und Behörden erweitert, die Rollen und Verpflichtungen der Schulleitungen und Abteilungsvorstehungen konkretisiert sowie neue Regelungen zur Verminderung der Lehrverpflichtung und zur Bestellung von Schulleitern und Abteilungsvorstehern einführt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat neue Regelungen und Änderungen für Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen beschlossen. Erstens können Lehrer nun mit ihrer Zustimmung vorübergehend an andere Schulen oder pädagogische Hochschulen zugewiesen werden, wobei solche Einsätze auch länger als ein Schuljahr dauern können, wenn der Lehrer zustimmt. Bei gesundheitlichen Problemen, die den Schuldienst einschränken, aber nicht die Verwaltungsarbeit, können Lehrer sogar ohne Zustimmung in der Verwaltung eingesetzt werden. Zweitens wird die Rolle der Abteilungsvorstehung an Schulen erneuert: Lehrer können für fünf Jahre zu Abteilungsvorstehern ernannt werden, wenn die Schule mehrere Fachrichtungen oder eine berufliche Ausbildung anbietet. Diese Ernennungen sollen durch ein Bewerbungsverfahren erfolgen, außer es handelt sich um kleine Schulen mit weniger als zehn Vollzeitäquivalenten. Diese Rolle beinhaltet auch Führungs- und Koordinationsaufgaben und kann die Lehrverpflichtung reduzieren. Drittens gibt es neue Vorschriften für die Ernennung von Schulleitern, die jetzt mindestens fünf Jahre Erfahrung haben müssen und bestimmte Führungsausbildungen absolvieren. Diese Ernennungen dauern fünf Jahre, wobei eine Wiederernennung ohne weiteres Bewerbungsverfahren möglich ist. Falls die erforderlichen Fortbildungen wegen COVID-19 nicht abgeschlossen werden können, kann die Frist verlängert werden. Schließlich ist für bestimmte Tätigkeiten, wie die Betreuung von IT-Einrichtungen, eine Reduktion der Lehrverpflichtung vorgesehen. Lehrer können auch als Mentorinnen und Mentoren bestellt werden, wenn sie relevante Erfahrung oder Ausbildung haben. Ferner wird eine Pflicht zur Ausschreibung freier Planstellen eingeführt, um sicherzustellen, dass alle offenen Stellen transparent und fair besetzt werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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