In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze die Notwendigkeit, nach der schweren Hochwasserkatastrophe in Österreich, bei der erheblicher Schaden entstanden ist, umfassende Finanzhilfen bereitzustellen. Sie kritisiert die unterschiedliche Handhabung der Katastrophenfonds in den Bundesländern und fordert einheitliche Zuschüsse sowie zusätzliche Maßnahmen zur Prävention zukünftiger Katastrophen, einschließlich der Förderung von Retentionsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen. Götze plädiert dafür, den Landwirten Anreize zu bieten, um Flächen für solche Maßnahmen bereitzustellen, ohne dass ihnen ein finanzieller Nachteil entsteht.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) begrüßt die Novelle des Genossenschaftsrechts, die einstimmig im Ausschuss beschlossen wurde und zwei wesentliche Änderungen vorsieht: die Abschaffung der Nachschusspflicht und die erleichterte Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften, was sie als einen bedeutenden Schritt zur Förderung gemeinschaftlicher Zielerreichung und wirtschaftlicher Tätigkeiten ansieht.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze betont Österreichs Fortschritte bei der Vereinfachung von Unternehmensgründungen durch die Senkung des Gründungskapitals, Einführung der flexiblen Kapitalgesellschaft und Beschleunigung von Gewerbeanmeldungen und hebt die Aufwertung von Meistertiteln sowie die Einführung eines neuen Lehrberufs zur vegetarischen Kulinarik hervor.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betont, dass der österreichische Nationalrat zusätzliche Investitionspakete und finanzielle Unterstützungen für Gemeinden beschlossen hat, um diese bei Zukunftsinvestitionen wie dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Digitalisierung zu unterstützen und damit langfristig deren finanzielle Belastungen zu senken. Sie hebt hervor, dass diese Maßnahmen sowohl der lokalen Wirtschaft als auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen werden.
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Abg. Dr. Elisabeth Götze (Grüne) begrüßt die geplanten Änderungen am Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, weil sie den Kampf gegen Scheinfirmen intensivieren und dadurch Steuergelder und Sozialversicherungsbeiträge schützen, sowie die Haftung für Auftraggeber bei der Zusammenarbeit mit Scheinunternehmen verschärfen. Sie erwartet daraus Mehreinnahmen von 60 Millionen Euro und betont die Bedeutung dieser Maßnahmen für den Schutz der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der ehrlichen Unternehmen.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betonte, dass die Novelle zum Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz mehr Sicherheit durch Transparenz und Flexibilität durch nachhaltige Investitionen vorsehe, während auch ein umfassendes Risikomanagement und die Möglichkeit zur digitalen Kommunikation mit Vorsorgekassen implementiert werden.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze begrüßt das Gesetzespaket zur Erleichterung von Unternehmensübergaben, insbesondere durch die vereinfachte Betriebsanlagengenehmigung und steuerliche Beratung, da dies aufgrund des demografischen Wandels für viele Betriebe und Arbeitsplätze wichtig ist. Sie betont die Bedeutung dieses Schritts für den Wirtschaftsstandort und fordert breite Zustimmung.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze betont die Bedeutung des erweiterten Handwerkerbonus zur Förderung von Renovierungsarbeiten im privaten Wohnraum, der 20% der Arbeitskosten deckt. Sie hebt hervor, dass dies nicht nur das Wohnen leistbarer macht, sondern auch die Bauwirtschaft unterstützt und die Möglichkeit der unbürokratischen Onlineeinreichung bietet.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betont, dass die gestiegenen Energiekosten hauptsächlich auf die Abhängigkeit von russischem Gas und den Krieg in der Ukraine zurückzuführen sind und befürwortet den Energiekostenzuschuss für neue Selbstständige und Künstler:innen, welcher pauschal gewährt wird, um den erhöhten Energieaufwand unkompliziert abzudecken.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) begrüßt die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, da es Transparenz und das Recht der Bürger auf Information stärkt sowie Oppositionsarbeit erleichtert; sie betont jedoch die Herausforderungen kleiner Gemeinden bei der Umsetzung und die Notwendigkeit einer Evaluierung und Ersatzleistungen.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze von den Grünen erklärt, dass das neue Gesetz sicherstellen soll, dass Personen, die wegen schwerer Vermögensdelikte wie Betrug oder Geldwäsche verurteilt wurden, nicht als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder tätig sein dürfen, um eine EU-Richtlinie umzusetzen. Sie betont die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Regelung und bittet um Zustimmung.
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Die Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betont die Notwendigkeit des neuen Start-Up-Förderungsgesetzes, um die Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen in Österreich zu stärken, indem es steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen einführt und die sogenannte Dry-Income-Problematik adressiert, wodurch Mitarbeiter erst dann Steuern auf erhaltene Unternehmensanteile zahlen müssen, wenn diese tatsächlich verkauft werden. Sie hebt hervor, dass diese Maßnahmen speziell auf kleine und neue Unternehmen abzielen und die faire Bezahlung der Mitarbeiter weiterhin gewährleistet bleibt.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betont, dass die Erweiterung der Kompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde zur Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs wichtig sei, um sicherzustellen, dass Steuersenkungen, wie der Entfall der Umsatzsteuer auf Fotovoltaikanlagen, an die Verbraucher weitergegeben werden. Sie hebt hervor, dass diese Maßnahme wenig Bürokratie verursacht und fairen Wettbewerb sowie faire Preise fördert.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) spricht sich für den neuen Finanzausgleich und den Zukunftsfonds aus, lobt die strukturellen Reformen wie die ökosoziale Steuerreform und die Abschaffung der kalten Progression und betont die Bedeutung der Transparenzdatenbank zur Vermeidung von Mehrfachförderungen und zur Effizienzsteigerung der Mittelverwendung.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betonte in ihrer Rede, dass trotz vergangener Sorgen die Finanzierung für österreichische Gemeinden durch verschiedene Maßnahmen und Zuschüsse gesichert sei. Sie hob hervor, dass dank Förderungen wie der Gemeindemilliarde und dem neuen Zukunftsfonds wichtige Investitionen in Kinderbetreuung, Energieeffizienz und Wohnbau gewährleistet sind, wodurch Gemeinden ihre Aufgaben effektiv erfüllen können.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betont in ihrer Rede die Bedeutung der Förderung von Frauen in der Forschung, die Aufstockung des Budgets für die Bundeswettbewerbsbehörde zur Bekämpfung der Teuerung sowie die Einführung einer Nachhaltigkeitsprämie für Tourismusbetriebe, um diese zukunftssicher und klimafreundlich aufzustellen. Außerdem lobt sie die Leistung der neuen Leiterin der Bundeswettbewerbsbehörde und appelliert an die Tourismusbranche, sich nachhaltig auszurichten.
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Dr. Elisabeth Götze betont, dass die Regierung mit einer einmaligen Unterstützung von 150 Millionen Euro die Gebühren für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr in den Gemeinden 2024 senken oder stabil halten will, um die Inflation zu dämpfen. Sie hebt hervor, dass diese Maßnahme Teil eines umfassenden Antiteuerungspakets ist und Transparenz bei der Mittelverwendung gewährleistet werden muss.
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Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betont die erfolgreiche und transparente Abwicklung von über 1,35 Millionen Anträgen durch die Cofag während der COVID-19-Pandemie, hebt die wirtschaftlichen Stabilisierungsmaßnahmen hervor und erläutert die Notwendigkeit der Verlängerung der Kontrolle und Prüfung von ausstehenden Anträgen bis Ende 2023.
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Dr. Elisabeth Götze lobt die Einführung des neuen Wagniskapitalfonds in Österreich, der innovativen Unternehmen helfen soll, benötigtes Kapital zu erhalten, und betont, dass nur erfahrene institutionelle Anleger und qualifizierte Privatpersonen in diese risikoreichen Investitionen investieren können.
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Dr. Elisabeth Götze, Abgeordnete der Grünen, erläutert die jährliche Anpassung des Abgabenänderungsgesetzes zur Ökologisierung des Steuersystems und hebt insbesondere die steuerfreie Regelung für Entschädigungen von Wahlhelfer:innen sowie Anpassungen im Tabakmonopolgesetz hervor, um die Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
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