04.07.2024
Kurz gesagt
Der Beschluss erlaubt es nun österreichischen Vereinen, sich leichter in Genossenschaften umzuwandeln, wobei Vereinsmitglieder dann als Genossenschafter gelten und Nachschüsse zur Schuldentilgung leisten müssen, es sei denn, die Satzung schließt dies aus.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat verschiedene Gesetze geändert, die für Genossenschaften und Vereine von Bedeutung sind. Wichtig ist, dass Genossenschaften in bestimmten Fällen nun eine beschränkte Haftung ihrer Mitglieder haben. Das bedeutet, dass die Mitglieder bei finanziellen Problemen der Genossenschaft nur bis zu einem bestimmten Betrag haften müssen. Diese Haftungsbeschränkung kann im Genossenschaftsvertrag verändert oder ausgeschlossen werden. Eine wichtige Neuerung betrifft die Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften. Ein Verein kann durch einen Beschluss seiner Mitglieder eine Genossenschaft werden, wobei einige Bedingungen erfüllt sein müssen, wie zum Beispiel ein Umwandlungsbeschluss und die Eintragung in das Firmenbuch. Die Mitglieder des Vereins erhalten dann Geschäftsanteile an der neuen Genossenschaft. Zusätzlich wurden einige Informationen und Verfahren zur Offenlegung und Revision von Genossenschaften aktualisiert. Insbesondere betrifft dies die Angaben zur Haftung und die Eintragung von Vereinsumwandlungen in das Firmenbuch. Diese Änderungen sollen die Transparenz und die rechtlichen Abläufe verbessern. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft, während einige ältere Regelungen zum Ende des Jahres 2024 außer Kraft treten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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