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Ausbildungspflichtgesetz

10.12.2020

ArbeitBildungFamilie und GenerationenInformation und Medien

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass das SMS (Service für Mensch und Soziales) eine aktuelle Liste der anerkannten Ausbildungsmaßnahmen im Internet bereitstellen muss und dass Schulen und Lehrlingsstellen regelmäßig Daten zu Schülern und Lehrlingen zu bestimmten Terminen melden müssen, wobei auch Leerstände gemeldet werden müssen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Ausbildungspflichtgesetz zu ändern. Diese Änderungen betreffen vor allem die Bereitstellung von Informationen und Meldepflichten bei Ausbildungen.

Erstens wird die Liste der anerkannten Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen, die die Ausbildungspflicht erfüllen, vom Service für Maßnahmen zum Schulbesuch (SMS) auf seiner Webseite veröffentlicht. Diese Liste wird zweimal jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend muss die Liste genehmigen.

Zweitens müssen Schulen, Lehrlingsstellen und bestimmte Ausbildungsanbieter die Daten über Teilnehmer an Ausbildungsmaßnahmen mit verschlüsselten Identifikationsnummern an das SMS übermitteln. Wenn diese speziellen Nummern nicht verfügbar sind, kann auch die Sozialversicherungsnummer verwendet werden.

Drittens ändern sich die Stichtage für die Meldung von Aus- und Eintritten: Jetzt sind 1. März, 10. Juni und 10. November die relevanten Daten. Wenn es an diesen Terminen keine Veränderungen gibt, muss eine "Leermeldung" abgegeben werden, dass keine neuen Ein- oder Austritte vorliegen.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.12.2020

Nationalratsabgeordnete Mag. (FH) Christine Aschbacher betont in ihrer Rede die Notwendigkeit verstärkter Unterstützung für Jugendliche während der COVID-19-Pandemie, insbesondere durch Investitionen in die aktive Arbeitsmarktpolitik und niederschwellige Bildungsangebote, um ihnen Zukunftsperspektiven und Chancen zu bieten. Sie hebt die bisher ergriffenen Maßnahmen und Initiativen hervor und appelliert an das Durchhaltevermögen und den Zusammenhalt aller Beteiligten.
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15.12.2020

Dipl.-Ing. Andrea Holzner betont in ihrer Rede die Bedeutung der Verlängerung des Meldeintervalls im Ausbildungspflichtgesetz zur bürokratischen Entlastung und appelliert an die Jugendlichen in der Pandemie, optimistisch zu bleiben und ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten.
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15.12.2020

Der Abgeordnete Andreas Lackner betont die Wichtigkeit der Ausbildungspflicht, die seit Juli 2017 gilt, und hebt hervor, dass eine fundierte Ausbildung wesentlich für die Zukunft der Jugendlichen ist. Er lobt die gute Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen wie dem AMS und Jugendcoaching und weist darauf hin, dass die Maßnahmen zur Weiterbildung der Jugendlichen Erfolg zeigen.
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15.12.2020

Mag. Daniela Gruber-Pruner betonte in ihrer Rede die Bedeutung der Ausbildungspflicht für Jugendliche und kritisierte, dass trotz Verbesserungen im Ausbildungspflichtgesetz und aktuellen Maßnahmen zur Datenmeldung die akute Jugendarbeitslosigkeit und fehlende umfassende Konzepte zur Unterstützung der Jugendlichen nicht ausreichend angegangen werden. Sie rief zu konkreten Programmen und Budgetzuteilungen auf, um Jugendlichen echte Perspektiven zu bieten und langfristige volkswirtschaftliche Kosten zu vermeiden.
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15.12.2020

Der Abgeordnete Marlies Doppler begrüßt das Ausbildungspflichtgesetz, da es jungen Menschen Perspektiven bietet und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich des doppelten bürokratischen Aufwands bei der Verarbeitung verschlüsselter Personenkennzahlen. Die FPÖ wird dem Gesetz trotzdem zustimmen.
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10.12.2020

Abgeordnete Bettina Zopf betont die Bedeutung der Ausbildungspflicht bis 18 als Sicherheitsnetz, das sicherstellt, dass alle Jugendlichen eine abgeschlossene Ausbildung erhalten, und führt an, dass die Novelle des Ausbildungspflichtgesetzes bürokratische Entlastung bringt, indem Schulabgänger nur noch zu drei Terminen gemeldet werden müssen. Sie unterstreicht zudem, dass dies besonders in Zeiten der Pandemie hilfreich ist und dass es der Jugend ermöglicht wird, gut ins Berufsleben zu starten und ein selbstständiges Leben zu führen.
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10.12.2020

Abgeordneter Mag. Christian Drobits lobt die Entbürokratisierung und die verbesserten Datenschutzmaßnahmen der aktuellen Gesetzesnovelle, betont jedoch, dass es sich dabei um kleine Schritte handelt und ruft dazu auf, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur besseren Integration von Jugendlichen zu setzen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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