10.12.2020
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz zur Bildungsdokumentation (Bildungsdokumentationsgesetz 2020) verabschiedet, das detaillierte Regeln für die Erfassung und Verarbeitung von Bildungsdaten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden sowie zur Qualitätssicherung im Schul- und Hochschulbereich festlegt. Zusätzlich wurden mehrere bestehende Gesetze (u.a. Schulpflichtgesetz 1985, Hochschulgesetz 2005) entsprechend angepasst.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz verabschiedet, das die Dokumentation im Bildungswesen regelt, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020. Wesentliche Punkte umfassen allgemeine Bestimmungen und Datenschutzvorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülern und Studierenden in Bildungseinrichtungen. Das Gesetz verlangt, dass Bildungseinrichtungen, darunter Schulen und Universitäten, Daten wie Sozialversicherungsnummern, bPK (bereichsspezifische Personenkennzeichen) und andere persönliche Informationen erfassen und verarbeiten, um Bildungsstatistiken zu erstellen und Bildungsqualitätskontrollen durchzuführen. Zusätzlich werden Datenverbünde für Bildungseinrichtungen eingerichtet, um die ordnungsgemäße Verwaltung von Studierenden- und Schülerdaten zu gewährleisten und Daten zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen austauschen zu können. Es wird betont, dass alle Verarbeitungstätigkeiten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen müssen, um die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Das Gesetz sieht außerdem Regelungen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Prüfungen und den Abschlussprüfungen sowohl für Schulen als auch für Externistenprüfungen vor. Es ermöglicht die zentrale Verwaltung von Bildungsdaten durch die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und die Einführung eines Bildungsstandregisters, das den Bildungsstand der österreichischen Bevölkerung dokumentiert. Übergangsbestimmungen regeln die schrittweise Einführung und Anpassung an die neuen Vorgaben. Des Weiteren gibt es Änderungen in verschiedenen bestehenden Gesetzen, um sie an das neue Bildungsdokumentationsgesetz 2020 anzupassen, wie z.B. das Schulpflichtgesetz 1985 und das Hochschulgesetz 2005. Diese Anpassungen betreffen vor allem technische und organisatorische Details zur Datenverarbeitung und Meldepflichten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
16.12.2020
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10.12.2020
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