10.12.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, mehrere Gesetze, darunter das Staatsbürgerschafts-, Niederlassungs- und Aufenthalts-, Fremdenpolizei-, BFA-Verfahrens- und Asylgesetz, zu ändern, indem bestimmte Fristen, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 galten, bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat mehrere Gesetze geändert, die vor allem für Staatsbürger, Migranten und Asylbewerber wichtig sind. Erstens wurde die Frist für bestimmte Regelungen im Staatsbürgerschaftsgesetz, dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, dem Fremdenpolizeigesetz sowie dem Asylgesetz bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das bedeutet, dass bestimmte Bestimmungen, die Ende 2020 auslaufen sollten, jetzt erst Mitte 2021 ihre Gültigkeit verlieren. Zweitens besagt eine wichtige Änderung im Staatsbürgerschaftsgesetz und im Fremdenpolizeigesetz, dass bestimmte vorherige Regelungen wieder in Kraft treten werden, wenn die durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020 vorgenommenen Änderungen abgelaufen sind. Schließlich betreffen Änderungen im BFA-Verfahrensgesetz und im Asylgesetz die Fristen und Geltungsdauern bestimmter Paragraphen in Bezug auf Verfahrensregeln und Asylentscheidungen. Auch hier wurden die Fristen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
10.12.2020
10.12.2020
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