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Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz

06.07.2021

Verkehr und Infrastruktur

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz verabschiedet, das festlegt, dass öffentliche Auftraggeber ab dem 3. August 2021 zukünftig einen bestimmten Prozentsatz sauberer und emissionsfreier Straßenfahrzeuge erwerben und einsetzen müssen. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch den öffentlichen Straßenverkehr zu reduzieren.

Ausführlicher

Das neue Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge (SFBG) legt fest, dass öffentliche Auftraggeber, wie staatliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen, einen bestimmten Anteil an "sauberen" Straßenfahrzeugen bei der Beschaffung und dem Einsatz einhalten müssen. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die gekauft, geleast, gemietet oder per Ratenkauf erworben werden sowie für Dienstleistungskonzessionsverträge, Dienstleistungsaufträge oder Nachrüstungen von bestehenden Fahrzeugen. 

Die Mindestanteile an sauberen Straßenfahrzeugen variieren je nach Fahrzeugkategorie und Bezugszeitraum. Zum Beispiel müssen bis zum Jahr 2025 mindestens 38,5% aller neu beschafften leichten Straßenfahrzeuge sauber sein. Für schwere Fahrzeuge gelten ebenfalls gestaffelte Anforderungen, die in den folgenden Jahren noch weiter ansteigen werden.

Wer die Vorgaben nicht erfüllt, kann mit Geldstrafen belegt werden. Auftraggeber müssen zudem regelmäßig über ihre Fortschritte berichten und diese Daten an das zuständige Ministerium oder den jeweiligen Landeshauptmann übermitteln. Ziel ist es, die Emissionswerte im Straßenverkehr deutlich zu senken und so zu einer saubereren Umwelt beizutragen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

06.07.2021

Bundesministerin Dr. Alma Zadić betont die Bedeutung des neuen Gesetzes zur Reduktion von CO2-Emissionen im öffentlichen Straßenverkehr als entscheidenden Schritt im Kampf gegen die Klimakrise und unterstreicht die Rolle der öffentlichen Hand bei der Förderung sauberer Mobilität. Zudem erwähnt sie ihr Engagement für ein zukünftiges Lieferkettengesetz, das sich in Arbeit befindet.
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06.07.2021

Abgeordnete Bettina Zopf betonte die Bedeutung der Förderung klimaneutraler Fahrzeuge für öffentliche Institutionen zur Reduzierung der Umweltbelastung und lobte den Einsatz und die Vorbildfunktion der Regierung sowie der Bediensteten, die täglich zur Sauberkeit der Umwelt beitragen.
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06.07.2021

Dr. Astrid Rössler von den Grünen betont die Bedeutung und Komplexität des Antrags zum Lieferkettengesetz, unterstützt dessen Inhalt, weist jedoch darauf hin, dass es aufgrund der Komplexität und der noch laufenden Gespräche verfrüht ist, dem Antrag aktuell zuzustimmen. Sie begrüßt die thematische Diskussion im Nationalrat.
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06.07.2021

Abgeordneter Erwin Angerer kritisiert das neue Gesetz zur Beschaffung emissionsfreier Straßenfahrzeuge als zu verpflichtend und finanzielle Belastung für Gemeinden, da es sowohl die nötige Infrastruktur vernachlässigt als auch Strafen bei Nichteinhaltung vorsieht. Er lehnt den Zwang zum ökologischen Handeln ab und fordert stattdessen Anreize.
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06.07.2021

Der Abgeordnete Hermann Weratschnig betont die Bedeutung des neuen Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes für nachhaltige Beschaffung und Klimaschutz, lobt die Rolle österreichischer Bundesministerien und Einrichtungen in der Umsetzung und betont die Notwendigkeit emissionsfreier Fahrzeuge sowie die wirtschaftlichen Chancen durch Klimaschutzmaßnahmen.
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06.07.2021

Abgeordnete Petra Bayr begrüßt das neue Gesetz, das öffentliche Auftraggeber verpflichtet, ab dem 3. August 2021 einen festgelegten Prozentsatz sauberer und emissionsfreier Straßenfahrzeuge zu erwerben und einzusetzen, als wichtigen Schritt zur Reduzierung der Umweltbelastung durch den öffentlichen Straßenverkehr.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.