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Registerzählungsgesetz

15.12.2021

Soziales

Kurz gesagt
Der Beschluss des Nationalrates ändert das Registerzählungsgesetz, indem festgelegt wird, welche persönlichen und administrativen Daten von verschiedenen Behörden zur Erstellung von Statistiken und Volkszählungen verwendet werden dürfen, stets unter Einsatz von anonymisierten Kennungen anstelle von Namen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Registerzählungsgesetz geändert. Eine wichtige Änderung betrifft die Art und Weise, wie Erhebungsdaten gesammelt werden. Nun werden bestimmte personenbezogene Daten, wie Wohnadresse und Geburtsdatum, sowie Informationen über Erwerbsstatus und Ausbildung aus verschiedenen Verwaltungsregistern bezogen, anstatt direkt von den Betroffenen erhoben. Dies betrifft insbesondere Daten von Meldebehörden, Sozialversicherungsträgern und Bildungseinrichtungen. Dadurch soll die Datenerhebung effizienter und weniger belastend für Bürger werden.

Daten über den Familienstand und Kinderzahl werden nun teilweise von Sozialversicherungsträgern und Personenstandsbehörden gesammelt. Angaben zu Erwerbstätigkeit und Ausbildung sollen zusätzlich mit Informationen aus dem Arbeitsmarktservice und dem Steuerregister sowie der Schul- und Hochschulstatistik abgeglichen werden, um die Qualität der Daten sicherzustellen.

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist verantwortlich für die Qualitätssicherung der Daten und kann diese mit anderen staatlichen Daten abgleichen, um Widersprüche und Lücken zu finden und zu bereinigen. Die betroffenen Dateninhaber müssen auf Anfrage der Bundesanstalt die erforderlichen Daten zeitnah zur Verfügung stellen.

Ab dem 31. Oktober 2021 treten diese Änderungen in Kraft. Zudem wurden die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der neuen Regelungen auf verschiedene Ministerien verteilt, je nach Art der erhobenen Daten und beteiligten Behörden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.12.2021

Die Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer erklärt, dass die Novelle des österreichischen Registerzählungsgesetzes notwendig ist, um aktuelle europäische Vorgaben umzusetzen, und beinhaltet die Nutzung neuer Register sowie pseudonymisierter Daten für Volkszählungen, um präzise demografische Informationen zu gewinnen und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021

Der Abgeordnete Ing. Reinhold Einwallner lobt die Regelung zum Datenschutz im Rahmen der neuen Anpassungen des Registerzählungsgesetzes und fordert vom Innenminister eine konkrete Antwort zur Auszahlung des Coronabonus an Polizisten.
überzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr betont, dass die Aktualisierung des Registerzählungsgesetzes, die auf anonymisierten Daten basiert, notwendig ist, um evidenzbasierte Politik in Bereichen wie Wohnbau, Arbeitsmarkt und Gesundheit zu unterstützen, und lobt die sicher gestellten datenschutzrechtlichen Standards.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.