05.07.2022
Kurz gesagt
Das Bundesstraßengesetz und das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz wurden geändert, um die Sicherheit auf österreichischen Straßen zu erhöhen, unter anderem durch regelmäßige Bewertungen, Überprüfungen und die Schulung von Verkehrssicherheitsexperten sowie die Verpflichtung zur Information der EU über Änderungen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesstraßengesetz 1971 und das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz zu ändern. Die wichtigsten Änderungen sind folgende: Zur Verbesserung der Sicherheit auf Bundesstraßen werden neue Maßnahmen eingeführt, wie etwa eine umfassende Bewertung der Straßenverkehrssicherheit, das regelmäßige Überprüfen der Straßen, und die Veröffentlichung von Informationen über gefährliche Straßenabschnitte. Bundesstraßen sollen alle fünf Jahre einer ausführlichen Verkehrssicherheitsbewertung unterzogen werden. Zudem müssen Straßen regelmäßig auf Sicherheitsmängel geprüft werden. Neubauten von Straßen werden innerhalb von drei Jahren nach ihrer Eröffnung erstmals einer gezielten Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie muss die Europäische Kommission über Änderungen im Bundesstraßennetz informieren. Außerdem wird die Kommission alle fünf Jahre über den Sicherheitszustand der Straßen informiert. Bei Straßenabschnitten, die an Tunnels angrenzen, sollen die Sicherheitsüberprüfungen gemeinsam mit den Tunnel-Sicherheitsbehörden durchgeführt werden. Für den Übergang zur neuen Rechtslage wurde festgelegt, dass die erste umfassende Sicherheitsbewertung bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgen muss, und der erste Bericht über die Sicherheit der Straßen ist bis spätestens 31. Oktober 2025 der Europäischen Kommission vorzulegen. Weitere spezifische Regeln und Fristen wurden für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und die Bestellung von Gutachtern festgelegt.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
05.07.2022
05.07.2022
05.07.2022
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