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Fundrechts-Novelle 2023 – FundR-Nov 2023

29.03.2023

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch wird geändert: Wenn der Wert eines gefundenen Gegenstandes 100 Euro nicht übersteigt, kann der Finder diesen nach einem halben Jahr behalten, andernfalls nach einem Jahr.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:

1. Wenn jemand etwas findet und den Wert der Sache auf über 100 Euro schätzt, dann kann der Finder das gefundene Eigentum nach einem Jahr behalten, wenn sich der Besitzer nicht meldet. Ist die Sache weniger als 100 Euro wert, kann der Finder sie schon nach einem halben Jahr behalten, falls sich niemand meldet.

2. Diese Regelung tritt ab dem 1. Mai 2023 in Kraft und gilt für alle Funde, die ab diesem Datum der Fundbehörde gemeldet werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

29.03.2023

Abgeordnete Mag. Ruth Becher unterstützt die Änderung des Fundrechts, die die Aufbewahrungsfrist für gefundene Gegenstände von geringem Wert (bis zu 100 Euro) von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt, und betont die praktische Bedeutung und Verwaltungsvereinfachung dieser Maßnahme.
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29.03.2023

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter betont die praktische Bedeutung der Änderung des Fundrechts und erläutert, dass die Einführung einer Wertgrenze von 100 Euro für gefundene Gegenstände eine praxisgerechte Lösung darstellt, die die Aufbewahrungsfristen in Fundämtern verkürzt. Er weist zudem auf den gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn hin, der 10 % des Wertes des Fundgegenstandes beträgt und bei verlorenen sowie vergessenen Sachen unterschiedlich geregelt ist.
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29.03.2023

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) begrüßte die beschlossene Änderung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, nach der Finder von Gegenständen mit einem Wert unter 100 Euro diese bereits nach einem halben Jahr, anstatt wie bisher nach einem Jahr behalten dürfen, und hob die Bedeutung der Digitalisierung und der Arbeit der Fundämter hervor, die zur erfolgreichen Rückgabe verlorener Gegenstände beitragen.
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29.03.2023

Dr. Alma Zadić, LL.M., betont in ihrer Rede die Bedeutung der Gesetzesnovelle zur Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für gefundene Gegenstände unter 100 Euro auf sechs Monate, da dies zur Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparungen beitragen wird. Sie hofft auf eine breite Zustimmung im Nationalrat.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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