29.03.2023
Kurz gesagt
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch wird geändert: Wenn der Wert eines gefundenen Gegenstandes 100 Euro nicht übersteigt, kann der Finder diesen nach einem halben Jahr behalten, andernfalls nach einem Jahr.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache: 1. Wenn jemand etwas findet und den Wert der Sache auf über 100 Euro schätzt, dann kann der Finder das gefundene Eigentum nach einem Jahr behalten, wenn sich der Besitzer nicht meldet. Ist die Sache weniger als 100 Euro wert, kann der Finder sie schon nach einem halben Jahr behalten, falls sich niemand meldet. 2. Diese Regelung tritt ab dem 1. Mai 2023 in Kraft und gilt für alle Funde, die ab diesem Datum der Fundbehörde gemeldet werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
29.03.2023
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