17.10.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das die Entschädigung von Verkehrsopfern bei Insolvenzen von Versicherungen regelt, Mindestdeckungen an EU-Vorgaben anpasst und Anforderungen an Haftpflichtversicherungen sowie die Zulassung und den Betrieb bestimmter Fahrzeuge ändert.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um den Schutz von Verkehrsopfern und Versicherte zu verbessern. Es wurden Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass Personen- und Sachschäden besser entschädigt werden, insbesondere wenn das Versicherungsunternehmen insolvent ist oder liquidiert wird. Dabei wird der Fachverband der Versicherungsunternehmen künftig in solchen Fällen eine zentrale Rolle spielen und den Geschädigten Schadenersatz leisten müssen. Auch für Unfälle im Ausland gibt es nun Regelungen, die sicherstellen, dass Geschädigte entschädigt werden, selbst wenn das verantwortliche Versicherungsunternehmen insolvent ist. Zudem gibt es Änderungen beim Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz: Die Versicherer müssen nun innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über die Schadensverläufe der letzten fünf Jahre ausstellen, wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt. Bei Unfällen mit Gespannen, die aus Fahrzeug und Anhänger bestehen, müssen bestimmte Informationen an den Geschädigten weitergegeben werden. Die Entschädigungsmechanismen bei Unfällen wurden präzisiert und Verfahren zu deren Abwicklung wurden festgelegt. Neu eingeführt wurde auch eine Regelung, dass Veranstaltungen auf der Straße, bei denen Autosport ausgeübt wird, nur mit einer speziellen Bewilligung der Behörde durchgeführt werden dürfen. Diese Bewilligung wird nur erteilt, wenn der Veranstalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dies betrifft Rennen, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltungen, die auf Straßen stattfinden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
17.10.2023
17.10.2023
17.10.2023
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