02.07.2024
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das die Umsetzung der neuen EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) regelt und bestehende Finanzgesetze anpasst, um den Handel und die Ausgabe von Kryptowerten besser zu überwachen und zu regulieren.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat beschloss ein Gesetz zur Umsetzung der europäischen MiCA-Verordnung, die den Markt für Kryptowährungen reguliert. Dabei wird unter anderem festgelegt, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) die zuständige Behörde für die Überwachung von Kryptowerten in Österreich ist. Die FMA erhält umfangreiche Befugnisse, um die Einhaltung der neuen Regeln zu gewährleisten, darunter das Recht, Informationen anzufordern, die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen auszusetzen oder zu untersagen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen. Krypto-Dienstleister, die vor Ende 2024 bereits registriert sind, dürfen ihre Dienste weiterhin bis Ende 2025 anbieten oder bis sie eine neue Zulassung erhalten. Strenge Meldepflichten werden eingeführt, um sicherzustellen, dass die FMA über alle wichtigen Informationen verfügt und die Interessen von Kleinanlegern geschützt werden. Verstöße gegen die neuen Regeln können mit erheblichen Geldstrafen belegt werden. Das Gesetz sieht auch vor, dass Kreditinstitute unter bestimmten Bedingungen berechtigt sind, vermögensreferenzierte Token (eine Art digitale Währung) auszugeben und Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten. Außerdem wird festgelegt, dass die Kosten der Aufsicht über die Kryptomärkte von den Emittenten und Dienstleistern getragen werden. Änderungen wurden auch im Bankwesen-, Finanzmarktaufsichts- und HinweisgeberInnenschutzgesetz vorgenommen, um die Gesetzgebung an die neuen Anforderungen der MiCA-Verordnung anzupassen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
02.07.2024
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