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Bildungsdokumentationsgesetz 2020, Schulpflichtgesetz 1985, Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, Hochschulgesetz 2005, Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, Universitätsgesetz 2002, IQS-Gesetz sowie Anerkennungs- und Bewertungsgesetz

10.12.2020

BildungInformation und MedienInneres und RechtInnovation, Technologie und Forschung

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz zur Bildungsdokumentation (Bildungsdokumentationsgesetz 2020) verabschiedet, das detaillierte Regeln für die Erfassung und Verarbeitung von Bildungsdaten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden sowie zur Qualitätssicherung im Schul- und Hochschulbereich festlegt. Zusätzlich wurden mehrere bestehende Gesetze (u.a. Schulpflichtgesetz 1985, Hochschulgesetz 2005) entsprechend angepasst.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz verabschiedet, das die Dokumentation im Bildungswesen regelt, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020. Wesentliche Punkte umfassen allgemeine Bestimmungen und Datenschutzvorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülern und Studierenden in Bildungseinrichtungen. Das Gesetz verlangt, dass Bildungseinrichtungen, darunter Schulen und Universitäten, Daten wie Sozialversicherungsnummern, bPK (bereichsspezifische Personenkennzeichen) und andere persönliche Informationen erfassen und verarbeiten, um Bildungsstatistiken zu erstellen und Bildungsqualitätskontrollen durchzuführen. 

Zusätzlich werden Datenverbünde für Bildungseinrichtungen eingerichtet, um die ordnungsgemäße Verwaltung von Studierenden- und Schülerdaten zu gewährleisten und Daten zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen austauschen zu können. Es wird betont, dass alle Verarbeitungstätigkeiten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen müssen, um die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.

Das Gesetz sieht außerdem Regelungen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Prüfungen und den Abschlussprüfungen sowohl für Schulen als auch für Externistenprüfungen vor. Es ermöglicht die zentrale Verwaltung von Bildungsdaten durch die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und die Einführung eines Bildungsstandregisters, das den Bildungsstand der österreichischen Bevölkerung dokumentiert. Übergangsbestimmungen regeln die schrittweise Einführung und Anpassung an die neuen Vorgaben. 

Des Weiteren gibt es Änderungen in verschiedenen bestehenden Gesetzen, um sie an das neue Bildungsdokumentationsgesetz 2020 anzupassen, wie z.B. das Schulpflichtgesetz 1985 und das Hochschulgesetz 2005. Diese Anpassungen betreffen vor allem technische und organisatorische Details zur Datenverarbeitung und Meldepflichten.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.12.2020

Abgeordnete Doris Hahn kritisierte das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 insbesondere wegen der verlängerten Aufbewahrungsfrist der Bildungsdaten auf 60 Jahre und möglichen Datenschutzproblemen, die eine umfassende und sensible Datensammlung mit sich bringen könnte. Sie äußerte Bedenken bezüglich des Datenschutzes und der Zuordnung von sonderpädagogischem Förderbedarf, was ihrer Meinung nach negativer Folgen für die betroffenen Kinder haben könnte.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

16.12.2020

Mag. Dr. Doris Berger-Grabner betont in ihrer Rede die Bedeutung des neuen Bildungsdokumentationsgesetzes für die Schaffung einer soliden und datenschutzrechtlich sicheren Grundlage zur evidenzbasierten Steuerung und Weiterentwicklung des Bildungswesens, um administrative Abläufe zu verbessern und Forschung sowie politische Entscheidungen zu unterstützen. Sie hebt die verlängerte Aufbewahrungsfrist der Daten, die Vorteile der Datenverbundsysteme und die Entlastung der Schulleitungen hervor und dankt abschließend den Pädagoginnen und Pädagogen für ihren Einsatz.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2020 - 5 minuten

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd betont in ihrer Rede die Vorteile des neuen Bildungsdokumentationsgesetzes 2020, insbesondere die Verringerung des administrativen Aufwands und die Verbesserung der Datenverarbeitung und -transparenz, und lobt die Bemühungen von Pädagogen und Schulleitungen während der COVID-19-Pandemie.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

10.12.2020 - 3 minuten

Mag. Martina Künsberg Sarre, Abgeordnete der NEOS, erklärt, dass ihre Fraktion grundsätzlich die Erhebung und Nutzung von Bildungsdaten befürwortet, jedoch den Prozess der Gesetzesentstehung kritisch sieht, insbesondere die fehlende Datenschutzfolgeabschätzung und die unklare Verwendung und Speicherung der Daten bemängelt.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

10.12.2020 - 3 minuten

Mag. Sibylle Hamann betonte in ihrer Rede die verbesserte Datensicherheit und Anonymisierung durch die Einführung eines neuen Personenkennzeichens sowie die Nutzung der gesammelten Bildungsdaten zur Förderung einer evidenzbasierten Bildungspolitik, die gezielte Ressourcenzuweisung ermöglicht und das Verständnis von Bildungsbiografien über einen längeren Zeitraum verbessert.
überzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2020 - 4 minuten

Abgeordnete Katharina Kucharowits kritisiert das neue Bildungsdokumentationsgesetz aufgrund der langen Speicherdauer sensibler Bildungsdaten sowie der fehlenden Transparenz und Datenschutzfolgenabschätzung. Sie befürchtet eine Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen durch die Erfassung und Speicherung persönlicher und biometrischer Daten über einen Zeitraum von bis zu 60 Jahren.
leidenschaftlichformalüberzeugendpessimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.