17.10.2023
Kurz gesagt
Der Beschluss ermöglicht Verwertungsgesellschaften, bei der Verteilung der Einnahmen aus der Weitersendung von Rundfunksendungen des ORF auch die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Übermittlung dieser Sendungen zu berücksichtigen, ohne dass dies zu höheren Vergütungen für die Weitersendung führt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 zu ändern. Es wurden zwei wichtige Punkte hinzugefügt. Erstens dürfen Verwertungsgesellschaften bei der Verteilung der Einnahmen aus der Weiterverbreitung von Inhalten auch die vollständige und unveränderte Übertragung von Rundfunksendungen des Österreichischen Rundfunks mit einbeziehen. Zweitens, wenn diese neue Möglichkeit genutzt wird, darf dies nicht zu einer Erhöhung der Gebühren führen, die für die Weitersendung von Inhalten verlangt werden. Diese Änderungen stellen sicher, dass die Verwertungsgesellschaften flexibler arbeiten können, ohne dass zusätzliche Kosten für die Nutzer entstehen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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