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Grundbuchs-Novelle 2024 – GB-Nov 2024

04.07.2024

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat entschieden, dass ab 1. September 2024 Bürger beantragen können, sensible Daten in Grundbuch-Urkunden zur Wahrung ihres Privat- und Familienlebens unzugänglich für die Öffentlichkeit zu machen, und dass künftig nur relevante Urkunden, die eine bücherliche Eintragung auslösen, in die Urkundensammlung aufgenommen werden.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen zu verschiedenen Gesetzen beschlossen, die das Grundbuch betreffen. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache zusammengefasst:

Ab 1. September 2024 können Personen beim Bezirksgericht beantragen, dass bestimmte persönliche Daten in Urkunden, die im Grundbuch erfasst sind, nicht mehr öffentlich zugänglich sind. Dies betrifft Informationen über das Privat- oder Familienleben. Wenn solch ein Antrag gestellt wird, kann bis zur Entscheidung des Gerichts vorübergehend eine bereinigte Version der Urkunde eingesehen werden.

Zukünftig werden nur noch jene Urkunden in die Urkundensammlung des Grundbuchs aufgenommen, die direkt mit einer Eintragung im Grundbuch zu tun haben. Dokumente wie Ausweise oder Personenstandsurkunden werden nicht mehr aufgenommen.

Wenn es um Scheidungen oder andere Eheangelegenheiten geht, bei denen ein Recht an einem Grundstück übertragen wird, wird dafür eine spezielle Ausfertigung der Dokumente erstellt, die für die Eintragung ins Grundbuch verwendet wird.

Diese Änderungen sollen die Privatsphäre der Bürger besser schützen und sicherstellen, dass nur relevante Informationen öffentlich zugänglich bleiben.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

05.07.2024

Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky kritisiert die neu eingeführte Regelung zur Einschränkung der Einsicht in Grundbuch-Urkunden, da sie zu einer erheblichen Mehrbelastung der Gerichte führen und Verfahrensverzögerungen verursachen könnte. Er argumentiert, dass die unklaren Definitionen von "Daten des Privat- und Familienlebens" und die anwaltliche Vorsichtspraxis dazu führen werden, dass nahezu jede Grundbuchurkunde mit einem Antrag auf Beschränkung versehen wird.
ruhigformalüberzeugendpessimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

05.07.2024

Mag. Agnes Sirkka Prammer von den Grünen begrüßt die Entscheidung des Nationalrates, sensible Daten in Grundbuch-Urkunden unzugänglich für die Öffentlichkeit zu machen, um das Privat- und Familienleben zu schützen, und hebt hervor, dass diese gesetzliche Regelung eine sorgfältige Interessenabwägung gewährleistet und klare Rechtsprechung schaffen wird.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

05.07.2024

Abg. Mag. Harald Stefan (FPÖ) unterstützt die beschlossene Gesetzesnovelle zur Wahrung sensibler Daten in Grundbuch-Urkunden trotz des damit verbundenen Mehraufwands, da er den Schutz der Privatdaten der Bürger als gerechtfertigt ansieht. Er nutzt seine Redezeit auch, um der scheidenden Ausschussvorsitzenden Steinacker für ihre objektive Zusammenarbeit zu danken.
ruhigüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

05.07.2024

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler betont die Wichtigkeit der Menschenrechtskonformität im Bereich der Grundbuch-Urkundensammlung zur Wahrung der Privatsphäre und des Familienlebens und weist darauf hin, dass die erwarteten Mehrkosten von 300.000 Euro aufgrund der geringen Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller überschaubar bleiben und durch das Bundesfinanzrahmengesetz gedeckt werden können.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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