04.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Notare, Rechtsanwälte und Richter nun strengere Maßnahmen zur Verhinderung von Finanzierungen von Proliferation (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen) beachten müssen, und außerdem gibt es neue Regelungen und Verfahren für die Disziplinarmaßnahmen gegen Rechtsanwälte.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat mehrere Gesetze geändert, die das Berufsrecht von Notaren, Rechtsanwälten und Richtern betreffen. Ein wichtiger Punkt betrifft die Notariatsordnung: Notare müssen stärker auf finanzielle Sanktionen gegen bestimmte Länder wie Nordkorea und Iran achten und sicherstellen, dass ihre Kanzleien Risikomanagementverfahren haben, um diese Sanktionen einzuhalten. Zudem müssen Notare bei Urkunden mit Auslandsbezug die Parteien auf eventuell geltendes ausländisches Recht hinweisen. Für Rechtsanwälte gibt es nun ähnliche Vorschriften: Auch sie müssen Sanktionen gegen bestimmte Länder beachten und geeignete Verfahren einführen, um dies sicherzustellen. Neu ist, dass Disziplinarverfahren für Rechtsanwälte vereinfacht werden können, indem eine Strafe per Strafverfügung ohne umfassendes Verfahren verhängt wird, sofern der Beschuldigte keine Einwände erhebt. Zusätzlich wird die Rechtsanwaltsordnung modernisiert, indem zum Beispiel das Wahlergebnis der Rechtsanwaltskammer im Internet veröffentlicht werden muss. Weiterhin werden Rechtsanwaltsanwärtern zukünftig mehr praktische Ausbildungszeit zugemutet, und ausländische Ausbildungen werden weniger stark anerkannt. Schließlich betrifft eine kleine Änderung das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz: Bestimmte Staatsanwälte werden nun ausdrücklich im Gesetz erwähnt, um ihre Rolle zu klären.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
05.07.2024
05.07.2024
05.07.2024
05.07.2024
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