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Geschäftsordnungsgesetz 1975

04.07.2024

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Datenschutzbeauftragte für den Umgang mit Datenschutzfragen im Parlament ernannt werden und dass Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen, Bild- und Tonaufnahmen von Sitzungen sowie die Veröffentlichung personenbezogener Daten erweitert und transparenter gestaltet werden.

Ausführlicher

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft Änderungen im Geschäftsordnungsgesetz 1975. Die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache zusammengefasst sind:

1. Es wird ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für den Nationalrat und Bundesrat eingeführt. Jeder parlamentarische Klub muss dem Präsidenten einen Datenschutzbeauftragten benennen, der für die Dauer der Gesetzgebungsperiode im Amt bleibt.
   
2. Veröffentlichungen nach dem Gesetz sollen künftig vom Präsidenten des Nationalrates veranlasst werden. Wenn Bedenken bezüglich des Datenschutzes bestehen, muss der Präsident die Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls die betroffenen Abgeordneten einbinden. Bei der Prüfung von Datenschutzfragen sollen die Interessen an der Geheimhaltung personenbezogener Daten gegen die Interessen an Transparenz und Meinungsfreiheit abgewogen werden.

3. Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen, die bei der Parlamentsdirektion eingereicht werden, sollen auf der Parlamentswebsite veröffentlicht werden. Für Stellungnahmen von Privatpersonen ist jedoch deren Einwilligung erforderlich. Die Einbringer der Stellungnahmen sind für den Datenschutzinhalt verantwortlich.

4. Sitzungen des Nationalrates können nun nach Möglichkeit technisch gesendet und in einer Weise veröffentlicht werden, dass sie jederzeit und überall zugänglich sind. Dies gilt sowohl für den allgemeinen Sitzungsbetrieb als auch für bestimmte Ausschusssitzungen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

12.06.2024

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) erläutert, dass zur Sicherstellung der verfassungskonformen Anwendung der DSGVO auf parlamentarische Tätigkeiten gesetzliche Anpassungen notwendig sind und eine neue Datenschutzbehörde für den Gesetzgebungsbereich eingerichtet wird, um die Kontroll- und Transparenzaufgaben des Parlaments zu gewährleisten, ohne die Arbeit der Abgeordneten zu beeinträchtigen.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

12.06.2024

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) betont, dass der Beschluss zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft trotz datenschutzrechtlicher Herausforderungen die Kontrollfunktionen des Parlaments gewährleistet und dankt allen Beteiligten für die Unterstützung und die einstimmige Zustimmung.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktivzurückhaltend

12.06.2024

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ) betont, dass die beschlossenen Gesetze eine gute Balance zwischen Datenschutzanforderungen und den parlamentarischen Pflichten sicherstellen. Außerdem dankt er den beteiligten Klubs und der Parlamentsdirektion für die Zusammenarbeit und den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

12.06.2024

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte in ihrer Rede die Bedeutung des Datenschutzes im parlamentarischen Kontext und lobte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Parteien, die zu einer einstimmigen Lösung führte, welche die besonderen Herausforderungen des Datenschutzes im Parlament berücksichtigt. Sie würdigte zudem den Einsatz aller Beteiligten und die gute Arbeit des Parlamentarischen Datenschutzkomitees.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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