04.07.2024
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Datenschutzbeauftragte für den Umgang mit Datenschutzfragen im Parlament ernannt werden und dass Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen, Bild- und Tonaufnahmen von Sitzungen sowie die Veröffentlichung personenbezogener Daten erweitert und transparenter gestaltet werden.
Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft Änderungen im Geschäftsordnungsgesetz 1975. Die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache zusammengefasst sind: 1. Es wird ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für den Nationalrat und Bundesrat eingeführt. Jeder parlamentarische Klub muss dem Präsidenten einen Datenschutzbeauftragten benennen, der für die Dauer der Gesetzgebungsperiode im Amt bleibt. 2. Veröffentlichungen nach dem Gesetz sollen künftig vom Präsidenten des Nationalrates veranlasst werden. Wenn Bedenken bezüglich des Datenschutzes bestehen, muss der Präsident die Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls die betroffenen Abgeordneten einbinden. Bei der Prüfung von Datenschutzfragen sollen die Interessen an der Geheimhaltung personenbezogener Daten gegen die Interessen an Transparenz und Meinungsfreiheit abgewogen werden. 3. Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen, die bei der Parlamentsdirektion eingereicht werden, sollen auf der Parlamentswebsite veröffentlicht werden. Für Stellungnahmen von Privatpersonen ist jedoch deren Einwilligung erforderlich. Die Einbringer der Stellungnahmen sind für den Datenschutzinhalt verantwortlich. 4. Sitzungen des Nationalrates können nun nach Möglichkeit technisch gesendet und in einer Weise veröffentlicht werden, dass sie jederzeit und überall zugänglich sind. Dies gilt sowohl für den allgemeinen Sitzungsbetrieb als auch für bestimmte Ausschusssitzungen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
12.06.2024
12.06.2024
12.06.2024
12.06.2024
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.