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Wirtschaftskammergesetz 1998, Ziviltechnikergesetz 2019 und Arbeiterkammergesetz 1992

19.11.2020

ArbeitWirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Sitzungen der Wirtschaftskammer, Ziviltechnikerkammer und Arbeiterkammer während außergewöhnlicher Umstände, wie COVID-19, auch virtuell oder mit weniger strengeren physischen Teilnahmebedingungen durchgeführt werden können, um Entscheidungsprozesse aufrechtzuerhalten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat mehrere Gesetze geändert, um die Durchführung von Sitzungen und Beschlussfassungen unter außergewöhnlichen Umständen wie der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. 

Erstens können Organsitzungen der Wirtschaftskammer bei außergewöhnlichen Verhältnissen virtuell abgehalten werden oder Beschlüsse im Umlaufweg gefasst werden, wenn eine normale Sitzung nicht möglich ist. Das erleichtert es etwa, fristgebundene Entscheidungen zu treffen, ohne dass alle Mitglieder physisch anwesend sein müssen. 

Zweitens sind Kammervollversammlungen der Ziviltechniker ebenfalls betroffen. Ist eine solche Versammlung nicht durchführbar, kann der Vorstand der Landeskammer die Aufgaben übernehmen, außer bei Entscheidungen zu Mitgliedsbeiträgen, die weiterhin gültig bleiben.

Drittens ermöglicht es das Arbeiterkammergesetz, virtuelle Sitzungen durchzuführen, wenn dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 notwendig ist. Falls diese technischen Möglichkeiten nicht verfügbar sind, können Sitzungen auch akustisch per Telefon durchgeführt werden. Zudem kann der Zeitpunkt von Sitzungen verschoben werden, ohne rechtliche Verpflichtungen zu verletzen.

All diese Regelungen treten am 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

19.11.2020

Dr. Christoph Matznetter kritisiert die Novelle des Ziviltechnikergesetzes, da sie es ermöglicht, dass Nichtziviltechniker indirekt die Kontrolle über Ziviltechnikergesellschaften erlangen, und äußert Unverständnis darüber, warum dieses Anliegen nicht berücksichtigt wurde. Darüber hinaus wundert er sich, dass die grüne Fraktion einer Änderung im Wirtschaftskammergesetz zustimmt, obwohl ihre Vorsitzende zuvor die Bestimmungen stark kritisiert hatte.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

19.11.2020

Dr. Elisabeth Götze erklärt, dass Sitzungen der Kammern während außergewöhnlicher Umstände virtuell oder per Umlaufbeschluss stattfinden können, um Großveranstaltungen zu vermeiden, und betont, dass diese Maßnahmen bis Ende des kommenden Jahres gelten und von allen Fraktionen gemeinsam entschieden werden.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

19.11.2020

Der Abgeordnete Dr. Nikolaus Scherak kritisiert, dass im Wirtschaftskammergesetz das erweiterte Präsidium selbst darüber entscheiden darf, ob Pandemiegründe ein Zusammentreten des Wirtschaftsparlaments verhindern, was er als undemokratisch und politisch problematisch bezeichnet, da es der Regierung ermöglichen würde, eigenständig über die Arbeit des Parlaments zu entscheiden.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

19.11.2020

Abgeordnete Maria Neumann unterstützt die Durchführung virtueller Sitzungen der Wirtschaftskammer während außergewöhnlicher Umstände wie COVID-19, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und Entscheidungsprozesse effizient aufrechtzuerhalten. Sie betont die weiterhin bestehende Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und dankt den ehrenamtlich tätigen Funktionären für ihre Beratungstätigkeiten.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

19.11.2020

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA betont in ihrer Rede die Notwendigkeit flexiblerer Regelungen für Sitzungen der Kammern während außergewöhnlicher Umstände wie der COVID-19-Pandemie, um die Handlungsfähigkeit und Entscheidungsprozesse dieser Institutionen sicherzustellen.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.