19.11.2020
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Sitzungen der Wirtschaftskammer, Ziviltechnikerkammer und Arbeiterkammer während außergewöhnlicher Umstände, wie COVID-19, auch virtuell oder mit weniger strengeren physischen Teilnahmebedingungen durchgeführt werden können, um Entscheidungsprozesse aufrechtzuerhalten.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat mehrere Gesetze geändert, um die Durchführung von Sitzungen und Beschlussfassungen unter außergewöhnlichen Umständen wie der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Erstens können Organsitzungen der Wirtschaftskammer bei außergewöhnlichen Verhältnissen virtuell abgehalten werden oder Beschlüsse im Umlaufweg gefasst werden, wenn eine normale Sitzung nicht möglich ist. Das erleichtert es etwa, fristgebundene Entscheidungen zu treffen, ohne dass alle Mitglieder physisch anwesend sein müssen. Zweitens sind Kammervollversammlungen der Ziviltechniker ebenfalls betroffen. Ist eine solche Versammlung nicht durchführbar, kann der Vorstand der Landeskammer die Aufgaben übernehmen, außer bei Entscheidungen zu Mitgliedsbeiträgen, die weiterhin gültig bleiben. Drittens ermöglicht es das Arbeiterkammergesetz, virtuelle Sitzungen durchzuführen, wenn dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 notwendig ist. Falls diese technischen Möglichkeiten nicht verfügbar sind, können Sitzungen auch akustisch per Telefon durchgeführt werden. Zudem kann der Zeitpunkt von Sitzungen verschoben werden, ohne rechtliche Verpflichtungen zu verletzen. All diese Regelungen treten am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
19.11.2020
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