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Unternehmensserviceportalgesetz
07.07.2021
Information und MedienWirtschaft
Kurz gesagt Der Beschluss sieht die Einrichtung einer sogenannten Once-Only-Plattform vor, die dazu dient, Verwaltungslasten zu reduzieren, indem Bürger und Unternehmen Daten nur einmal angeben müssen, welche dann von verschiedenen Behörden genutzt werden, wobei rechtliche Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Unternehmensserviceportalgesetz zu ändern. Eine wichtige Änderung ist, dass eine sogenannte Once-Only-Plattform eingeführt wird. Diese Plattform soll den Aufwand für Bürger und Unternehmen verringern, indem Informationen nur einmal erhoben und dann von verschiedenen Behörden gemeinsam genutzt werden. Dafür werden eine Datenbank und ein Vernetzungssystem eingerichtet, das den Austausch von elektronischen Informationen zwischen Behörden erleichtert.
Das Bundesrechenzentrum wird damit beauftragt, diese Plattform zu errichten und zu betreiben. Informationen können nur dann über diese Plattform ausgetauscht werden, wenn eine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Ausarbeitung neuer Gesetze oder Verordnungen müssen Bundesministerien über die Plattform prüfen, ob die benötigten Informationen bereits vorliegen, um doppelte Erhebungen zu vermeiden. Die Umsetzung dieser Änderungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Dr. Margarete Schramböck bedankt sich beim Bundesrat für die Unterstützung des Gesetzes zur Einführung der Once-Only-Plattform, die es Bürgern und Unternehmen ermöglicht, ihre Daten nur einmal an die Verwaltung zu übermitteln, wodurch Bürokratie erheblich reduziert und die Wirtschaft um Milliarden entlastet wird.
Abgeordneter Maximilian Köllner betont die Bedeutung des Abbaus von Bürokratie und der Schaffung einer Once-Only-Plattform, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, hebt jedoch die Notwendigkeit von ausreichendem Datenschutz und digitaler Bildung hervor, um niemanden zurückzulassen.
Der Abgeordnete Douglas Hoyos-Trauttmansdorff unterstützt die Einführung der Once-Only-Plattform zur Reduzierung von Verwaltungslasten und betont die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Unternehmensgründungserleichterung sowie den Einsatz von Open-Source-Software zur Verbesserung der Sicherheit und Effizienz staatlicher digitaler Lösungen. Er kritisiert die Bundesregierung für ineffiziente und verspätete digitale Projekte und fordert den Einsatz von Open-Source-Lösungen, um Kosten zu sparen und die Effektivität zu steigern.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer betont, dass die Einrichtung der Once-Only-Plattform Verwaltungslasten durch die Vermeidung mehrfacher Dateneingaben reduzieren wird, wodurch die Effizienz und Bürgerfreundlichkeit des österreichischen Verwaltungssystems unter Berücksichtigung von IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards verbessert werden soll.
Dr. Margarete Schramböck betonte, dass die Einrichtung der Once-Only-Plattform den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen erheblich reduzieren werde, indem Informationen nur einmal eingegeben und anschließend von verschiedenen Behörden unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen genutzt werden können.
Abgeordneter Süleyman Zorba lobt die Einführung der Once-Only-Plattform, die den Bürokratieaufwand reduziert, indem Bürger und Unternehmen Daten nur einmal angeben müssen und diese dann behördenübergreifend genutzt werden, wobei er die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen betont. Er sieht darin einen bedeutenden Schritt zur Effizienzsteigerung und Entlastung, insbesondere für Start-ups und Unternehmen in ihrer Gründungsphase.
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments
bereitgestellt und steht unter der
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