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Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
07.07.2021
Wirtschaft
Kurz gesagt Der Nationalrat hat beschlossen, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung und Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit Covid-19-Maßnahmen berechtigt sind und ihre Haftung dabei auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit begrenzt ist.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat Änderungen am Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 beschlossen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Rechte und Pflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Zukünftig dürfen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Bewältigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise beraten, vertreten und Bestätigungen ausstellen. Das bedeutet, sie können bei Problemen rund um die Covid-19-Krise helfen und offizielle Dokumente ausstellen.
Dabei haften die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf maximal das Zehnfache der Mindestversicherungssumme begrenzt, höchstens aber auf den Betrag des entstandenen oder vermiedenen Schadens.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Abgeordneter Thomas Dim betont, dass die Klarstellung zur Haftungsbegrenzung von Bilanzbuchhaltern und Wirtschaftsprüfern bei der Beratung und Bestätigung von Covid-19-Förderansuchen notwendig ist, um trotz möglicher Fehler die Auftragsannahme sicherzustellen und sicherzustellen, dass diese Berufsgruppen dennoch sorgfältig arbeiten.
Abgeordnete Andrea Kahofer kritisierte, dass es zu lange gedauert habe, die Haftungsbeschränkungen für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Bilanzbuchhalter einzuführen, was die Beantragung von Förderungen für Unternehmer erschwerte. Sie lobte dennoch die beschlossenen Maßnahmen und die Berufsgruppe für ihre Unterstützung während der Pandemie.
Abgeordnete Sonja Zwazl betont die Bedeutung der neuen Regelung, die Bilanzbuchhaltern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erlaubt, Beratungen und Bestätigungen im Zusammenhang mit Covid-19-Maßnahmen durchzuführen, während ihre Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird. Zwazl hebt die fachliche Kompetenz dieser Berufsgruppen hervor und unterstützt eine generelle Ausweitung ihrer Rechte und Vertretungsbefugnisse.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger erklärt, dass die Novellen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes und des Bilanzbuchhaltungsgesetzes notwendig sind, um Rechtssicherheit für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Bilanzbuchhalter bei der Beratung und Bestätigung im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise zu gewährleisten und deren Haftung zu beschränken, da bestehende Regelungen unklar waren und Versicherungen aus diesem Bereich ausgestiegen sind.
Abgeordnete Cornelia Ecker kritisiert das späte Handeln der Regierung bei der Gesetzesänderung zur Haftungsbeschränkung für Bilanzbuchhalter und Wirtschaftsprüfer bei Covid-19-Beratungen, was ihrer Meinung nach österreichische Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt. Sie lobt jedoch die notwendige Gesetzesreparatur, stimmt ihr zu und bemängelt gleichzeitig die insgesamt mangelhafte Wirtschaftspolitik der Regierung während der Pandemie.
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