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Bundes-Verfassungsgesetz, Verwaltungsrechtliches COVID-19-Begleitgesetz und COVID-19 Begleitgesetz Vergabe

15.12.2021

Gesundheit und ErnährungInneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, die Gültigkeit bestimmter COVID-19-Sonderregelungen und Fristen bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat beschlossen, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe zu ändern. Wichtigste Änderung ist, dass verschiedene Fristen, die ursprünglich am 31. Dezember 2021 endeten, nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Dies betrifft zum Beispiel bestimmte Regelungen im Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz. Konkret bedeutet das, dass bestimmte Sonderregelungen wegen der COVID-19-Pandemie nun länger gelten.

Für Bürger bedeutet das im Wesentlichen, dass bestimmte COVID-19-bezogene Sonderregelungen und Ausnahmen bis Mitte 2022 weiter bestehen bleiben. Dies kann zum Beispiel steuerliche Erleichterungen, Regelungen zum Schutz von Mietern oder besondere Verfahrensvorschriften betreffen.

Diese Verlängerungen sollen helfen, die Auswirkungen der Pandemie abzumildern und den Bürgern wie auch den Verwaltungen mehr Planungssicherheit und Stabilität in dieser außergewöhnlichen Zeit zu geben.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

21.12.2021

Der Abgeordnete Dr. Johannes Hübner kritisiert die Verlängerung der COVID-19-Sonderregelungen als unverhältnismäßig und ineffektiv, sieht sie als fortsetzung einer schädlichen Politik und lehnt daher die Fristverlängerung ab. Er argumentiert, dass andere Länder mit hohen Impfquoten trotz weniger strenger Maßnahmen keine besseren Ergebnisse haben und plädiert für ein Umdenken in der österreichischen Politik.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisedestruktivintensiv

21.12.2021

Mag. Bettina Lancaster betonte die Wichtigkeit der Verlängerung der COVID-19-Sonderregelungen zur Unterstützung von Gemeinden, insbesondere die Nutzung von Videokonferenzen und Umlaufbeschlüssen, und forderte gleichzeitig eine technologische Aufrüstung sowie eine bessere Finanzierung und Personalausstattung für Gemeinden, um deren Funktionsfähigkeit und Attraktivität als Arbeitgeber zu sichern.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

21.12.2021

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross betont die Wichtigkeit der Fristverlängerung bestimmter COVID-19-Sonderregelungen, da diese praktikable Erleichterungen für die Durchführung von Abläufen bieten, besonders im Bereich der Digitalisierung, und spricht sich dafür aus, erst nach dem Ende der Pandemie über deren dauerhafte Übernahme zu entscheiden.
ruhigüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

21.12.2021

Abgeordneter Florian Krumböck betont in seiner Rede die Bedeutung der Verlängerung von COVID-19-Sonderregelungen, die es der Regierung, Gemeinderäten, Verwaltungen und bei Vergabeverfahren ermöglichen, mittels Videokonferenzen und Umlaufbeschlüssen weiterhin effizient zu arbeiten, um den reibungslosen Betrieb des Staates während der Pandemie sicherzustellen. Er lobt die konstruktive Zusammenarbeit und den moderaten Tonfall der aktuellen Regierung.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021

Abgeordneter Johann Singer erklärt, dass der Nationalrat plant, bestimmte befristete COVID-19-Sonderregelungen, die sich als nützlich erwiesen haben, erneut bis Ende Juni 2022 zu verlängern, um sicherzustellen, dass die Arbeit der Gemeinden, der Bundesregierung und im Verwaltungsbereich trotz der Pandemie nahtlos weitergeführt werden kann.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.