15.12.2021
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, die Gültigkeit bestimmter COVID-19-Sonderregelungen und Fristen bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat beschlossen, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe zu ändern. Wichtigste Änderung ist, dass verschiedene Fristen, die ursprünglich am 31. Dezember 2021 endeten, nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Dies betrifft zum Beispiel bestimmte Regelungen im Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz. Konkret bedeutet das, dass bestimmte Sonderregelungen wegen der COVID-19-Pandemie nun länger gelten. Für Bürger bedeutet das im Wesentlichen, dass bestimmte COVID-19-bezogene Sonderregelungen und Ausnahmen bis Mitte 2022 weiter bestehen bleiben. Dies kann zum Beispiel steuerliche Erleichterungen, Regelungen zum Schutz von Mietern oder besondere Verfahrensvorschriften betreffen. Diese Verlängerungen sollen helfen, die Auswirkungen der Pandemie abzumildern und den Bürgern wie auch den Verwaltungen mehr Planungssicherheit und Stabilität in dieser außergewöhnlichen Zeit zu geben.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
21.12.2021
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15.12.2021
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