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Maß- und Eichgesetz

11.10.2022

Innovation, Technologie und Forschung

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Maß- und Eichgesetzes beschlossen, die wesentliche Klarstellungen und Anpassungen bei der Marktüberwachung, der Konformität von Produkten sowie der Verantwortlichkeiten der zuständigen Behörden und Ministerien beinhaltet.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Maß- und Eichgesetz geändert. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die folgenden Punkte:

1. Marktüberwachung: Es wurden detaillierte Regelungen zur Marktüberwachung eingeführt. Die zuständigen Behörden sollen sicherstellen, dass die Produkte den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wenn Produkte nicht den Vorschriften entsprechen, können Maßnahmen wie das Verbot des Inverkehrbringens oder die Anforderung deutschsprachiger Informationen ergriffen werden. Für die Marktüberwachung ist hauptsächlich das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zuständig, das auch die zentrale Verbindungsstelle im Sinne der EU-Verordnung ist.

2. Unterstützung durch andere Behörden: Bei der Sicherstellung von Marktüberwachungsmaßnahmen können Sicherheitsbehörden um Unterstützung angefragt werden. Das Zollamt Österreich arbeitet ebenfalls im Rahmen seiner Zuständigkeiten an der Marktüberwachung mit.

3. Informationsweitergabe: Die Marktüberwachungsbehörden sind berechtigt, Daten zu ermitteln, zu verarbeiten und an zuständige internationale Stellen weiterzuleiten. Dies schließt auch personenbezogene Daten ein, wenn sie zur Identifizierung eines Produktes oder seiner Rückverfolgung in der Lieferkette erforderlich sind.

4. Gebühren und Kostentragung: Wenn ein Produkt nicht den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, muss der Wirtschaftsakteur die entstehenden Überprüfungskosten tragen. Zudem können Verfahrenskosten bei bestimmten Anordnungen der Telekom-Control-Kommission anfallen.

Diese Änderungen sollen die Sicherheit und Konformität von Produkten auf dem Markt verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden stärken.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

11.10.2022

Dr. Elisabeth Götze betont die Wichtigkeit der Marktüberwachung insbesondere im Onlinehandel, um sicherzustellen, dass Produkte unionskonform und nicht gesundheitsschädlich sind, und begrüßt die erweiterten Kompetenzen des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen. Zudem hebt sie die Modernisierung der Gewerbelegitimationskarten für bestimmte Berufsgruppen hervor, die nun im Scheckkartenformat ausgestellt werden.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

11.10.2022

Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ) unterstützt die Änderungen zur Marktüberwachung und Produktsicherheit, betont jedoch die Notwendigkeit von sozialpartnerschaftlichen Lösungen und sofortigen Liquiditätshilfen für Betriebe, um deren Überleben angesichts hoher Energiekosten und wirtschaftlicher Herausforderungen zu sichern.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

11.10.2022

Abgeordneter Mag. Christian Ragger kritisiert die Verabschiedung der neuen Gewerbelegitimationskarten im Scheckkartenformat und argumentiert, dass statt solch fragmentarischer Maßnahmen eine umfassende Reform der Gewerbeordnung notwendig sei, um Bürokratie abzubauen und den Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten zu vereinfachen. Er fordert daher eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräziseunhöflichdestruktivintensiv

11.10.2022

Der Abgeordnete Mag. (FH) Kurt Egger erläutert in seiner Rede die geplanten gesetzlichen Änderungen, die eine Effizienzsteigerung und Verwaltungsvereinfachung beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sowie die Digitalisierung von Gewerbelegitimationskarten vorsehen, und bringt einen Abänderungsantrag zur Gewerbeordnung ein, der insbesondere die Berechtigungen im Bereich der Kosmetik erweitert.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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