26.04.2023
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Telekommunikationsunternehmen ihre notwendigen Investitionskosten für die Umsetzung von Warnsystemen ersetzt bekommen und zusätzliche Kosten für Personal und Sachaufwendungen erstattet werden.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2021) beschlossen. In dieser Änderung wird festgelegt, dass Unternehmen, die verpflichtet sind, bestimmte Verordnungen umzusetzen, die dafür entstehenden notwendigen Kosten erstattet bekommen können. Diese Kosten umfassen Anschaffungskosten, Einrichtungskosten, Netzanpassungskosten und Lizenzkosten. Zusätzlich können Unternehmen, die für die unterbrechungsfreie Übertragung von Warnungen arbeiten, ihre notwendigen zusätzlichen Personal- und Sachkosten erstattet bekommen. Auch die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH und die Bundesländer können ihre zusätzlich entstandenen, notwendigen Kosten für Aufgaben im Rahmen des öffentlichen Warnsystems erstattet bekommen. Die entsprechenden Anträge auf Erstattung müssen beim Bundesminister für Finanzen oder beim Bundesminister für Inneres gestellt werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
26.04.2023
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26.04.2023
26.04.2023
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