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Rechnungshofgesetz 1948 und Volksanwaltschaftsgesetz 1982

12.06.2024

Budget und FinanzenInneres und RechtParlament und Demokratie

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft personenbezogene Daten aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeiten dürfen, wobei für diese spezifische Datenschutzbestimmungen festgelegt wurden.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat beschlossen, das Rechnungshofgesetz und das Volksanwaltschaftsgesetz zu ändern, damit der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft ihre Aufgaben besser erfüllen können. Diese Änderungen betreffen vor allem die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Erstens, der Rechnungshof darf nun personenbezogene Daten verarbeiten, wenn es notwendig ist, um seine Aufgaben zu erfüllen. Dies schließt auch besondere Kategorien von Daten wie strafrechtliche Verurteilungen ein, solange es ein erhebliches öffentliches Interesse gibt und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden. Der Rechnungshof hat dabei auch bestimmte Pflichten zur Information der betroffenen Personen.

Zweitens, die Volksanwaltschaft erhält ähnliche Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie darf ebenfalls besondere Kategorien von Daten verarbeiten, wenn dies für ihre Aufgaben notwendig ist. Auch hier gibt es Regelungen zum Schutz der betroffenen Personen und Informationspflichten.

Diese Änderungen treten überwiegend am 15. Juli 2024 in Kraft und sollen sicherstellen, dass sowohl der Rechnungshof als auch die Volksanwaltschaft effektiv arbeiten können, dabei aber den Datenschutz der Bürger respektieren.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

12.06.2024

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) erläutert, dass zur Sicherstellung der verfassungskonformen Anwendung der DSGVO auf parlamentarische Tätigkeiten gesetzliche Anpassungen notwendig sind und eine neue Datenschutzbehörde für den Gesetzgebungsbereich eingerichtet wird, um die Kontroll- und Transparenzaufgaben des Parlaments zu gewährleisten, ohne die Arbeit der Abgeordneten zu beeinträchtigen.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

12.06.2024

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) betont, dass der Beschluss zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft trotz datenschutzrechtlicher Herausforderungen die Kontrollfunktionen des Parlaments gewährleistet und dankt allen Beteiligten für die Unterstützung und die einstimmige Zustimmung.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktivzurückhaltend

12.06.2024

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ) betont, dass die beschlossenen Gesetze eine gute Balance zwischen Datenschutzanforderungen und den parlamentarischen Pflichten sicherstellen. Außerdem dankt er den beteiligten Klubs und der Parlamentsdirektion für die Zusammenarbeit und den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

12.06.2024

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte in ihrer Rede die Bedeutung des Datenschutzes im parlamentarischen Kontext und lobte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Parteien, die zu einer einstimmigen Lösung führte, welche die besonderen Herausforderungen des Datenschutzes im Parlament berücksichtigt. Sie würdigte zudem den Einsatz aller Beteiligten und die gute Arbeit des Parlamentarischen Datenschutzkomitees.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.