02.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) einen Qualitätsbeirat erhält, der die Unabhängigkeit und Qualität der Rechtsberatung sichert und dass für die Rechtsberater ein erweiterter Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz zu ändern. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache: Das BBU-Errichtungsgesetz wird in mehreren Punkten angepasst: Es wird ein Qualitätsbeirat für die rechtliche Beratung und Unterstützung von Asylbewerbern eingerichtet. Er sorgt dafür, dass die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung gewährleistet bleibt. Zudem wird ein erweiterter Kündigungs- und Entlassungsschutz für Rechtsberater eingeführt, um diese besser zu schützen. Wichtig ist auch, dass die Bundesministerin für Justiz nun verantwortlich für einige Bereiche ist, die zuvor dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz unterstanden. Das BFA-Verfahrensgesetz wird dahingehend geändert, dass bei der Prüfung von Asylanträgen nicht nur die Erfolgsaussichten insgesamt, sondern auch die Erfolgsaussichten des Vorbringens der Antragsteller berücksichtigt werden. Diese Änderung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Diese Anpassungen sollen zur Verbesserung der Qualität und Unabhängigkeit im Bereich der Rechtsberatung für Asyl- und Fremdenrecht beitragen und sicherstellen, dass die Rechtsberater und ihre Arbeit besser geschützt sind und ihre Aufgaben gesetzmäßig und ungestört erfüllen können.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
02.07.2024
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