03.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Zivildienstgesetz zu ändern, um zusätzliche Freistellungen für Väter und außerordentliche Zivildienstleistende einzuführen, die Anerkennung von Einrichtungen zu straffen sowie die Aufgaben und die Vertretung von Zivildienstleistenden klarer zu regeln.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Zivildienstgesetz 1986 zu ändern. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache: 1. Der Zusatz im §3 betont, dass Zivildienstleistende nur Hilfsdienste ausführen dürfen und nicht als leitende Fachkräfte arbeiten sollen. Ein neuer Absatz im §7 erlaubt es Zivildienstpflichtigen, unter bestimmten wirtschaftlichen oder familiären Gründen, ihren Dienst einmal zu teilen. Zudem haben frischgebackene Väter Anspruch auf eine Freistellung von vier Wochen nach der Geburt ihres Kindes, sofern das Kind in ihrem Haushalt lebt. 2. §23c ermöglicht nun, dass die Zivildienstleistenden medizinisch nochmals untersucht werden können, wenn Zweifel an ihrer Dienstunfähigkeit bestehen. Außerdem wird die Arbeitszeitregelung so angepasst, dass nun detailliertere Angaben und Einschränkungen aus dem Stellungsergebnis auch für den Zivildienst gelten. 3. Zivildienstleistende sollen durch Vertrauenspersonen vertreten werden. Diese werden nach dem Lebensalter bestimmt und können abberufen werden, wenn ein Drittel der Zivildienstleistenden dies verlangt. 4. Es gibt erweiterte Regelungen zur Datenverarbeitung der Zivildienstpflichtigen, einschließlich Gesundheitsdaten und Daten aus Verwaltungsstrafverfahren. Diese können nun verarbeitet und weitergeleitet werden, um die Arbeit der betroffenen Behörden und Einrichtungen zu unterstützen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen und Abläufe für Zivildienstleistende zu klären und zu verbessern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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