07.07.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat beschließt, dass im Jahr 2021 bestimmte Preisüberprüfungen für Arzneimittel mehrfach durchgeführt werden und dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds offene Beiträge auch als Jahresabrechnung zahlen kann.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz zu ändern. Dabei wurden folgende wesentliche Änderungen beschlossen: Erstens wird das Überprüfungsverfahren für Arzneimittelpreise im Jahr 2021 mehrmals wiederholt. Konkret finden diese Überprüfungen am 1. Februar 2021, 30. Juni 2021 und 1. Oktober 2021 statt. Zweitens ermöglicht der Insolvenz-Entgelt-Fonds nun, dass offene Beitragszahlungen in bestimmten Fällen auch im Rahmen einer Jahresabrechnung erfolgen können. Dies soll betroffenen Personen und Unternehmen eine flexiblere Zahlung ermöglichen. Drittens treten einige Änderungen rückwirkend in Kraft, das heißt, sie gelten bereits ab einem früheren Zeitpunkt. So gelten die neuen Regelungen zu den offenen Beiträgen schon ab dem 1. Juni 2020. Darüber hinaus gilt die Regelung zur mehrfachen Überprüfung der Arzneimittelpreise ab dem 1. September 2020. Falls die Preise für bestimmte Arzneimittel bis zum 1. Oktober 2021 gesenkt werden, dürfen diese Arzneimittel bis zum 1. April 2022 nicht aus der Liste der erstattungsfähigen Medikamente gestrichen werden. Diese Anpassungen sind vor allem für Menschen interessant, die auf Versicherungsleistungen angewiesen sind oder die Kosten für ihre Medikamente kontrollieren wollen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
07.07.2020
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