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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

07.07.2020

Budget und FinanzenSozialesWirtschaft

Kurz gesagt

Der Nationalrat beschließt, dass im Jahr 2021 bestimmte Preisüberprüfungen für Arzneimittel mehrfach durchgeführt werden und dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds offene Beiträge auch als Jahresabrechnung zahlen kann.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz zu ändern. Dabei wurden folgende wesentliche Änderungen beschlossen:

Erstens wird das Überprüfungsverfahren für Arzneimittelpreise im Jahr 2021 mehrmals wiederholt. Konkret finden diese Überprüfungen am 1. Februar 2021, 30. Juni 2021 und 1. Oktober 2021 statt.

Zweitens ermöglicht der Insolvenz-Entgelt-Fonds nun, dass offene Beitragszahlungen in bestimmten Fällen auch im Rahmen einer Jahresabrechnung erfolgen können. Dies soll betroffenen Personen und Unternehmen eine flexiblere Zahlung ermöglichen.

Drittens treten einige Änderungen rückwirkend in Kraft, das heißt, sie gelten bereits ab einem früheren Zeitpunkt. So gelten die neuen Regelungen zu den offenen Beiträgen schon ab dem 1. Juni 2020. Darüber hinaus gilt die Regelung zur mehrfachen Überprüfung der Arzneimittelpreise ab dem 1. September 2020. Falls die Preise für bestimmte Arzneimittel bis zum 1. Oktober 2021 gesenkt werden, dürfen diese Arzneimittel bis zum 1. April 2022 nicht aus der Liste der erstattungsfähigen Medikamente gestrichen werden.

Diese Anpassungen sind vor allem für Menschen interessant, die auf Versicherungsleistungen angewiesen sind oder die Kosten für ihre Medikamente kontrollieren wollen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

07.07.2020

Abgeordneter Rudolf Silvan kritisiert den Antrag zur Beibehaltung der Preisbandregelung bei Arzneimitteln, da diese die Sozialversicherungen stark belasten und zur finanziellen Schwächung der ÖGK führen würden. Er wirft der Regierung vor, durch kostspielige Fusionen und ungleiche Verteilungen von Mitteln, die Lasten auf die Arbeitnehmer und Pensionisten abzuwälzen, während Wohlhabende profitieren.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

07.07.2020

Abgeordneter Ralph Schallmeiner betont die Notwendigkeit der Verlängerung der aktuellen Regelungen im Erstattungskodex, um faire Preis- und Einkaufsmodelle für Arzneimittel zu gewährleisten und um die pharmazeutische Produktion möglicherweise nach Österreich bzw. Europa zurückzuholen, wobei die langfristige Sicherstellung einer gerechten Medikamentenversorgung im österreichischen Gesundheitssystem im Fokus steht.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

07.07.2020

Mag. Gerhard Kaniak erläutert, dass im Jahr 2021 vermehrte Preisüberprüfungen von Arzneimitteln stattfinden sollen und dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds künftig offene Beiträge auch in Form einer Jahresabrechnung zahlen kann, um eine flexiblere Handhabung zu ermöglichen.
formalpräzise

07.07.2020

Abgeordnete Gabriela Schwarz betont die Wichtigkeit der konsequenten Einhaltung von Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken und das Abstandhalten, um die Gesundheitsversorgung in Österreich aufrechtzuerhalten und durch die COVID-19-Krise zu kommen, und fordert eine europäische Strategie zur Unterstützung der Pharmaindustrie in Europa.
leidenschaftlichüberzeugendoptimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

07.07.2020

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum kritisiert, dass die fortgesetzten Preisüberprüfungen ohne Änderungen zwar Einsparungen bringen sollen, jedoch weiterhin teure Medikamente finanziert werden, was den Krankenversicherungsträgern finanzielle Nachteile bringt. Sie betont die Notwendigkeit der Kosteneffizienz und fordert eine Leistungs­harmonisierung sowie eine Ausfallshaftung des Bundes zur Sicherstellung der Krankenversicherungsleistungen.
leidenschaftlichformalüberzeugendpessimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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