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Sicherheitspolizeigesetz
10.12.2020
Gesundheit und ErnährungInneres und Recht
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass das Innenministerium Einrichtungen beauftragen kann, Gewaltpräventionsberatungen für Gefährder durchzuführen, und es das Datum für das Inkrafttreten von Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz auf den 1. September 2021 verschoben wird.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) zu ändern. Hier die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:
Der Innenminister kann jetzt besondere Einrichtungen für die Arbeit mit Tätern, die Opfer schützen soll, beauftragen. Diese Einrichtungen sollen Personen beraten, die anderen Gewalt angetan haben, um ihnen zu helfen, zukünftig auf Gewalt zu verzichten. Diese Beratung soll mindestens sechs Stunden dauern.
Im Gesetzestext werden bisherige Begriffe wie "Gewaltpräventionszentrum" durch "Beratungsstelle für Gewaltprävention" ersetzt, um einheitliche Bezeichnungen zu verwenden.
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass einige der neuen Regelungen erst ab dem 1. September 2021 gelten und der Innenminister bis Ende August 2022 die neuen Maßnahmen bewerten muss. Dabei sollen bestehende Einrichtungen, die sich gegen Gewalt engagieren, einbezogen werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
Mag. Romana Deckenbacher betonte die Bedeutung der Gewaltprävention und erläuterte, dass das Inkrafttreten von Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz verschoben wird, um die flächendeckende Einrichtung von Beratungsstellen zu ermöglichen und deren finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Sie erklärte auch, dass die Verlängerung der Beratungsstunden für Gefährder zur besseren Prävention und Deeskalation beitragen soll.
Die Abgeordnete Sabine Schatz begrüßt die Neuausrichtung der Maßnahmen zur opferschutzorientierten Täterarbeit im Sicherheitspolizeigesetz, welche eine Erhöhung der öffentlich finanzierten Beratungsstunden für Täter von 3 auf 6 Stunden umfasst. Sie betont jedoch die Notwendigkeit, Opferschutzeinrichtungen ebenfalls ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um deren wichtige Arbeit zu ermöglichen, besonders in Zeiten verstärkter häuslicher Gewalt aufgrund der Coronakrise.
Der Abgeordnete Christian Ries (FPÖ) betont, dass während der Regierungsbeteiligung der FPÖ gesetzliche Änderungen vorgenommen wurden, um den Gewaltschutz durch verpflichtende Gewaltpräventionsberatungen für Gefährder zu stärken, und unterstützt die Entscheidung, dass der Staat die Kosten dieser Beratungen übernimmt, um finanziellem Druck von Familien entgegenzuwirken. Er hebt zudem die Wichtigkeit der Opferarbeit und der Bekämpfung von Zwangsheiraten hervor und betont die Notwendigkeit, die österreichische Kultur und Lebensart zu respektieren.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr betont, dass es darum geht, mit den bestehenden Gesetzen bestmöglich umzugehen und Verbesserungen zu implementieren, wie dies mit der aktuellen Novelle zur Gewaltpräventionsberatung geschehen ist, und er ersucht um einstimmige Zustimmung des Antrags.
Abgeordneter Karl Mahrer betont die positive Zusammenarbeit zwischen den Parteien und dankt den verschiedenen Akteuren für ihre Beteiligung am Prozess zur Verbesserung der Gewaltpräventionsberatung, insbesondere durch die Erhöhung der Beratungsstunden und die Sicherstellung einer umfassenden Evaluierung des Gewaltschutzpakets bis August 2022. Er lädt zudem alle Beteiligten zu einem kontinuierlichen Diskussionsprozess ein, um Gewalt gegen Frauen und Kinder weiter zu reduzieren.
Mag. Faika El-Nagashi betont die wichtige Arbeit von Frauen- und MigrantInnenorganisationen im Bereich der Gewaltprävention und kritisiert den rassistischen Populismus anderer Parteien, der diese Organisationen gefährdet. Sie hebt besonders die Opferfokussierung und Ermächtigung durch Organisationen wie Orient Express und Lefö hervor.
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