21.04.2021
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen im Patentanwaltsgesetz beschlossen, wonach Patentanwalts-Gesellschaften strengen Anforderungen bezüglich ihrer Gesellschafterstruktur und Geschäftstätigkeit unterliegen sowie bestimmte administrative Abläufe, wie beispielsweise die Einberufung von Versammlungen und die Verhältnismäßigkeitsprüfung neuer Vorschriften, spezifisch geregelt werden.Ausführlicher
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft Änderungen im Patentanwaltsgesetz. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Das Gesetz regelt nun klarer, wer eine Patentanwaltsgesellschaft betreiben darf und wie diese organisiert sein muss. Beispielsweise dürfen Gesellschafter, also Teilhaber, nur bestimmten Gruppen angehören, darunter eingetragene Patentanwälte oder Personen und Gesellschaften aus EU-Staaten und der Schweiz. Es stellt sicher, dass bei Entscheidungen über fachliche Angelegenheiten nur qualifizierte Gesellschafter mit entsprechenden Befugnissen mitentscheiden dürfen. Zudem sind Regeln festgelegt, dass die Mehrheit der Anteile von aktiven Patentanwälten gehalten werden muss. Die Eintragung oder Löschung einer Patentanwaltsgesellschaft in die Liste der Patentanwaltskammer unterliegt strengeren Kontrollen. Wenn bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wird die Eintragung verweigert oder gelöscht. Neu ist auch, dass Disziplinarstrafen, die bisher nur gegen einzelne Patentanwälte verhängt werden konnten, nun auch auf Patentanwaltsgesellschaften anwendbar sind. Es gibt nun detaillierte Bestimmungen zur Kooperation von Patentanwälten mit anderen Berufsgruppen innerhalb der EU und der Schweiz. Diese Kooperationen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtlich anerkannt zu werden. Die Hauptversammlung der Patentanwaltskammer, bei der wichtige Entscheidungen getroffen werden, kann nun in bestimmten Fällen per Videokonferenz abgehalten werden. Dies gilt unter anderem dann, wenn es wegen besonderer Umstände nicht möglich oder praktisch ist, eine physische Versammlung abzuhalten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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