11.10.2022
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen zur Gewerbeordnung 1994 beschlossen, die die Einführung von neuen Gewerbelegitimationskarten im Scheckkartenformat vorsehen, welche Gewerbetreibende sowie deren Arbeitnehmer auf Antrag erhalten und die zur besseren Identifikation und Kontrolle dienen sollen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an der Gewerbeordnung 1994 beschlossen. Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der sogenannten Gewerbelegitimationen. Diese müssen Gewerbetreibende und deren Arbeitnehmer auf Verlangen der behördlichen Organe vorlegen. Eine Gewerbelegitimation kann auf Antrag von der zuständigen Behörde ausgestellt werden und enthält persönliche Daten sowie ein Lichtbild. Die Gültigkeit einer solchen Legitimation beträgt in der Regel zehn Jahre. Es wurden zudem Regelungen festgelegt, wie bei Verlust, Diebstahl oder Änderung der angegebenen Umstände vorzugehen ist. Die Behörden dürfen zur Ausstellung der Gewerbelegitimationen gespeicherte personenbezogene Daten verarbeiten und arbeiten mit einem Auftragsverarbeiter zusammen, der die Herstellung der Legitimationen übernimmt. Diese Regeln gelten auch für Arbeitnehmer ausländischer Firmen, die in Österreich tätig sind, sofern diese keine internationale Legitimationskarte besitzen. Abschließend können bestehende Legitimationen bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden. Bei Beantragung einer neuen Gewerbelegitimation verliert die alte automatisch ihre Gültigkeit.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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