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Gewerbeordnung 1994

11.10.2022

Wirtschaft

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen zur Gewerbeordnung 1994 beschlossen, die die Einführung von neuen Gewerbelegitimationskarten im Scheckkartenformat vorsehen, welche Gewerbetreibende sowie deren Arbeitnehmer auf Antrag erhalten und die zur besseren Identifikation und Kontrolle dienen sollen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an der Gewerbeordnung 1994 beschlossen. Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der sogenannten Gewerbelegitimationen. Diese müssen Gewerbetreibende und deren Arbeitnehmer auf Verlangen der behördlichen Organe vorlegen. Eine Gewerbelegitimation kann auf Antrag von der zuständigen Behörde ausgestellt werden und enthält persönliche Daten sowie ein Lichtbild. Die Gültigkeit einer solchen Legitimation beträgt in der Regel zehn Jahre. Es wurden zudem Regelungen festgelegt, wie bei Verlust, Diebstahl oder Änderung der angegebenen Umstände vorzugehen ist. Die Behörden dürfen zur Ausstellung der Gewerbelegitimationen gespeicherte personenbezogene Daten verarbeiten und arbeiten mit einem Auftragsverarbeiter zusammen, der die Herstellung der Legitimationen übernimmt. Diese Regeln gelten auch für Arbeitnehmer ausländischer Firmen, die in Österreich tätig sind, sofern diese keine internationale Legitimationskarte besitzen. 

Abschließend können bestehende Legitimationen bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden. Bei Beantragung einer neuen Gewerbelegitimation verliert die alte automatisch ihre Gültigkeit.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

11.10.2022 - 4 minuten

Der Abgeordnete Mag. (FH) Kurt Egger erläutert in seiner Rede die geplanten gesetzlichen Änderungen, die eine Effizienzsteigerung und Verwaltungsvereinfachung beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sowie die Digitalisierung von Gewerbelegitimationskarten vorsehen, und bringt einen Abänderungsantrag zur Gewerbeordnung ein, der insbesondere die Berechtigungen im Bereich der Kosmetik erweitert.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

11.10.2022 - 3 minuten

Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ) unterstützt die Änderungen zur Marktüberwachung und Produktsicherheit, betont jedoch die Notwendigkeit von sozialpartnerschaftlichen Lösungen und sofortigen Liquiditätshilfen für Betriebe, um deren Überleben angesichts hoher Energiekosten und wirtschaftlicher Herausforderungen zu sichern.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

11.10.2022 - 3 minuten

Abgeordneter Mag. Christian Ragger kritisiert die Verabschiedung der neuen Gewerbelegitimationskarten im Scheckkartenformat und argumentiert, dass statt solch fragmentarischer Maßnahmen eine umfassende Reform der Gewerbeordnung notwendig sei, um Bürokratie abzubauen und den Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten zu vereinfachen. Er fordert daher eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräziseunhöflichdestruktivintensiv

11.10.2022 - 3 minuten

Dr. Elisabeth Götze betont die Wichtigkeit der Marktüberwachung insbesondere im Onlinehandel, um sicherzustellen, dass Produkte unionskonform und nicht gesundheitsschädlich sind, und begrüßt die erweiterten Kompetenzen des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen. Zudem hebt sie die Modernisierung der Gewerbelegitimationskarten für bestimmte Berufsgruppen hervor, die nun im Scheckkartenformat ausgestellt werden.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.