11.10.2022
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Maß- und Eichgesetzes beschlossen, die wesentliche Klarstellungen und Anpassungen bei der Marktüberwachung, der Konformität von Produkten sowie der Verantwortlichkeiten der zuständigen Behörden und Ministerien beinhaltet.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Maß- und Eichgesetz geändert. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die folgenden Punkte: 1. Marktüberwachung: Es wurden detaillierte Regelungen zur Marktüberwachung eingeführt. Die zuständigen Behörden sollen sicherstellen, dass die Produkte den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wenn Produkte nicht den Vorschriften entsprechen, können Maßnahmen wie das Verbot des Inverkehrbringens oder die Anforderung deutschsprachiger Informationen ergriffen werden. Für die Marktüberwachung ist hauptsächlich das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zuständig, das auch die zentrale Verbindungsstelle im Sinne der EU-Verordnung ist. 2. Unterstützung durch andere Behörden: Bei der Sicherstellung von Marktüberwachungsmaßnahmen können Sicherheitsbehörden um Unterstützung angefragt werden. Das Zollamt Österreich arbeitet ebenfalls im Rahmen seiner Zuständigkeiten an der Marktüberwachung mit. 3. Informationsweitergabe: Die Marktüberwachungsbehörden sind berechtigt, Daten zu ermitteln, zu verarbeiten und an zuständige internationale Stellen weiterzuleiten. Dies schließt auch personenbezogene Daten ein, wenn sie zur Identifizierung eines Produktes oder seiner Rückverfolgung in der Lieferkette erforderlich sind. 4. Gebühren und Kostentragung: Wenn ein Produkt nicht den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, muss der Wirtschaftsakteur die entstehenden Überprüfungskosten tragen. Zudem können Verfahrenskosten bei bestimmten Anordnungen der Telekom-Control-Kommission anfallen. Diese Änderungen sollen die Sicherheit und Konformität von Produkten auf dem Markt verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden stärken.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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