12.06.2024
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass der Schutz von Informationen und persönlichen Daten im Parlament, Rechnungshof und der Volksanwaltschaft durch spezielle Bundesgesetze geregelt wird, und entsprechende Änderungen treten am 15. Juli 2024 in Kraft.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zu ändern. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich den Schutz von Informationen und personenbezogenen Daten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Sektors. Ein neuer Artikel (30a) stellt klar, dass der besondere Schutz und die Geheimhaltung von Informationen sowie der Schutz personenbezogener Daten im Bereich des Nationalrates und des Bundesrates durch ein spezielles Bundesgesetz geregelt wird. Zusätzlich wird ein Parlamentarisches Datenschutzkomitee eingeführt, das für den Schutz personenbezogener Daten zuständig ist. Weitere Änderungen legen fest, dass der Schutz personenbezogener Daten beim Rechnungshof und bei der Volksanwaltschaft durch Bundestgesetze konkretisiert werden sollen. Die neuen Regeln treten am 15. Juli 2024 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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