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BBU-Errichtungsgesetz und BFA-Verfahrensgesetz

02.07.2024

AußenpolitikInneres und Recht

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) einen Qualitätsbeirat erhält, der die Unabhängigkeit und Qualität der Rechtsberatung sichert und dass für die Rechtsberater ein erweiterter Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz zu ändern. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:

Das BBU-Errichtungsgesetz wird in mehreren Punkten angepasst: Es wird ein Qualitätsbeirat für die rechtliche Beratung und Unterstützung von Asylbewerbern eingerichtet. Er sorgt dafür, dass die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung gewährleistet bleibt. Zudem wird ein erweiterter Kündigungs- und Entlassungsschutz für Rechtsberater eingeführt, um diese besser zu schützen. Wichtig ist auch, dass die Bundesministerin für Justiz nun verantwortlich für einige Bereiche ist, die zuvor dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz unterstanden.

Das BFA-Verfahrensgesetz wird dahingehend geändert, dass bei der Prüfung von Asylanträgen nicht nur die Erfolgsaussichten insgesamt, sondern auch die Erfolgsaussichten des Vorbringens der Antragsteller berücksichtigt werden. Diese Änderung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Diese Anpassungen sollen zur Verbesserung der Qualität und Unabhängigkeit im Bereich der Rechtsberatung für Asyl- und Fremdenrecht beitragen und sicherstellen, dass die Rechtsberater und ihre Arbeit besser geschützt sind und ihre Aufgaben gesetzmäßig und ungestört erfüllen können.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

02.07.2024 - 4 minuten

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) erklärt, dass die Gesetzesänderung aufgrund eines Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses notwendig wurde, um die Unabhängigkeit der Rechtsberatung in der BBU zu sichern. Er betont die erfolgreiche Arbeit der BBU und dankt den Beteiligten, während er die Kritik der Opposition zurückweist und die Handlungsfähigkeit des Parlaments lobt.
ruhigformalüberzeugendoptimistischerzählendpräzisehöflichkonstruktiv

02.07.2024 - 3 minuten

Abgeordneter Christian Oxonitsch von der SPÖ begrüßt die Gesetzesänderung, die eine weisungsfreie Rechtsberatung für Schutzsuchende und die Schaffung eines unabhängigen Aufsichtsgremiums sicherstellt, kritisiert jedoch die Regierung für das bisherige Versäumnis, die Obsorge ab Tag eins für jugendliche Schutzsuchende umzusetzen.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

02.07.2024 - 4 minuten

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne) betont die Wichtigkeit und den Erfolg der gesetzlichen Festschreibung der Unabhängigkeit der Rechtsberatung durch die BBU, die zuvor nur vertraglich geregelt war, und hebt den breiten politischen Konsens (außer mit der FPÖ) sowie die Entlastung des Bundesverwaltungsgerichts durch eine effektive BBU hervor. Er dankt auch seinen Mitarbeitern, insbesondere einem namentlich genannten Leo, für deren Unterstützung bei der Gesetzesarbeit.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

02.07.2024 - 4 minuten

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) kritisiert die verspätete Korrektur der mangelhaften Rechtsberatung für Asylwerber:innen durch die Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen sowie deren Gesamtleistung im Asylbereich, wobei sie insbesondere die Missachtung verfassungsrechtlicher Bedenken und die Untätigkeit bei dringend benötigten Reformen anprangert. Sie wirft den Grünen vor, in zentralen Fragen ihre Werte aufgegeben zu haben und die ÖVP dadurch zu rechtswidrigen Handlungen ermutigt zu haben.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.