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Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Kinderbetreuungsgeldgesetz

07.03.2025

Familie und Generationen

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass der Betrag für das Kinderbetreuungsgeld von 8.100 Euro auf 8.600 Euro erhöht wird, und diese Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und am Kinderbetreuungsgeldgesetz beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft das Kinderbetreuungsgeldgesetz, bei dem die Einkommensgrenze für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld von 8.100 Euro auf 8.600 Euro erhöht wird. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und könnte für viele Familien von Bedeutung sein, da sie mehr Menschen den Zugang zu dieser Unterstützung ermöglicht.

Eine weitere Änderung betrifft das Familienlastenausgleichsgesetz, bei dem bestimmte Fristen verlängert wurden. Die Frist, die ursprünglich am 4. März 2025 enden sollte, wurde auf den 31. Oktober 2025 verschoben. Diese Verlängerung könnte Familien mehr Zeit geben, um von bestimmten Leistungen zu profitieren.

Zusätzlich wurden im Kinderbetreuungsgeldgesetz Fristen angepasst, die ebenfalls auf den 31. Oktober 2025 verschoben wurden. Diese Änderungen treten am 4. März 2025 in Kraft. Die Anpassungen der Fristen könnten für Familien wichtig sein, die auf diese Leistungen angewiesen sind, da sie mehr Flexibilität und Planungssicherheit bieten.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

06.03.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Johanna Jachs die Erhöhung der Einkommensgrenze für das Kinderbetreuungsgeld von 8.100 Euro auf 8.600 Euro, was als notwendige Anpassung angesehen wird. Zudem wird der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienhilfe für Vertriebene aus der Ukraine bis Oktober verlängert, um auf die volatile geopolitische Lage zu reagieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ermöglichen.
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06.03.2025 - 5 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher die Wichtigkeit der Verlängerung des Kinderbetreuungsgeldes und der Familienbeihilfe für Vertriebene aus der Ukraine als eine moralische Pflicht Österreichs und der EU. Sie kritisiert die Verzögerung dieser Maßnahme durch die vorherige Regierung und fordert eine vorausschauende Politik, die auf einer soliden Datenbasis beruht, um den Vertriebenen Planungssicherheit und Anerkennung zu bieten. Sie plädiert für eine Transformation von einer reaktiven zu einer proaktiven Politik, die langfristige Lösungen anstrebt.
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06.03.2025 - 5 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Claudia Plakolm die Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf 8.600 Euro, um Eltern mehr Flexibilität und Wahlfreiheit zu ermöglichen. Zudem wird die Verlängerung der Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 31. Oktober 2025 angesprochen, um diesen weiterhin Unterstützung zu bieten. Plakolm kündigt auch die Einrichtung einer Taskforce an, um Missbrauch der Familienleistungen zu verhindern und die Kriterien für den Bezug von Familienbeihilfe zu überprüfen.
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06.03.2025 - 2 minuten

In seiner Rede begrüßt Abgeordneter Christian Oxonitsch die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, die voraussichtlich einstimmig beschlossen wird. Er betont die Notwendigkeit, die Unterstützung für Familien, insbesondere für aus der Ukraine geflüchtete Personen, zu verlängern, um ihnen die notwendige Hilfe zu bieten. Oxonitsch spricht sich für die Verlängerung der Regelung bis Oktober aus, um den betroffenen Familien die benötigte Unterstützung zu gewährleisten.
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06.03.2025 - 5 minuten

In ihrer Rede äußert Barbara Neßler ihre Zufriedenheit über den Antrag zur Verlängerung der Familienleistungen, der im Zusammenhang mit den Änderungen am Familienlastenausgleichsgesetz steht. Sie kritisiert jedoch, dass die ursprünglich geplante Verlängerung von 12 Monaten auf 7 Monate reduziert wurde, was ihrer Meinung nach zu Unsicherheit führt. Neßler betont die Notwendigkeit einer mutigen und standhaften Politik, insbesondere in schwierigen Zeiten.
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06.03.2025 - 2 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Bernhard Herzog die parteiübergreifende Einigkeit bei der Anpassung der Fristen im Familienlastenausgleichsgesetz und im Kinderbetreuungsgeldgesetz, die auf Ende Oktober verschoben wurden. Diese Anpassung sei wichtig, um geflüchteten ukrainischen Familien in Österreich soziale Absicherung zu bieten und sie vor Armut zu schützen.
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06.03.2025 - 4 minuten

In seiner Rede unterstützt Abgeordneter Maximilian Linder die Erhöhung der Einkommensgrenze für das Kinderbetreuungsgeld, da sie es Menschen ermöglicht, während der Karenzzeit zu arbeiten, ohne durch Steuern bestraft zu werden. Er lehnt jedoch die Verlängerung der Anspruchsberechtigung für Kinderbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine vertriebene Personen bis Ende Oktober 2025 ab, da er der Meinung ist, dass der Fokus auf der Rückkehr dieser Personen in ihre Heimat liegen sollte.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.