07.03.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass der Betrag für das Kinderbetreuungsgeld von 8.100 Euro auf 8.600 Euro erhöht wird, und diese Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und am Kinderbetreuungsgeldgesetz beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft das Kinderbetreuungsgeldgesetz, bei dem die Einkommensgrenze für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld von 8.100 Euro auf 8.600 Euro erhöht wird. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und könnte für viele Familien von Bedeutung sein, da sie mehr Menschen den Zugang zu dieser Unterstützung ermöglicht. Eine weitere Änderung betrifft das Familienlastenausgleichsgesetz, bei dem bestimmte Fristen verlängert wurden. Die Frist, die ursprünglich am 4. März 2025 enden sollte, wurde auf den 31. Oktober 2025 verschoben. Diese Verlängerung könnte Familien mehr Zeit geben, um von bestimmten Leistungen zu profitieren. Zusätzlich wurden im Kinderbetreuungsgeldgesetz Fristen angepasst, die ebenfalls auf den 31. Oktober 2025 verschoben wurden. Diese Änderungen treten am 4. März 2025 in Kraft. Die Anpassungen der Fristen könnten für Familien wichtig sein, die auf diese Leistungen angewiesen sind, da sie mehr Flexibilität und Planungssicherheit bieten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.