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Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG)

10.12.2020

BildungInformation und Medien

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates sieht vor, dass ab der 5. Schulstufe digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zur Unterstützung des Unterrichts bereitgestellt werden, wobei Erziehungsberechtigte einen Eigenanteil von 25% leisten müssen, es aber auch Ausnahmen für finanzschwache Familien gibt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Unterricht ab der 5. Schulstufe in allen Schultypen mit elektronischen Geräten und digitalen Methoden durchzuführen. Dafür werden Schulen unterstützt, die ein spezifisches Digitalisierungskonzept vorweisen können. 

Konkret sollen Schüler*innen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden, die auch Lehrpersonen nutzen können. Die Schulen übernehmen organisatorische Aufgaben sowie die Wartung der Geräte. Die Schüler*innen oder deren Erziehungsberechtigte müssen einen Eigenanteil von 25 % des Anschaffungspreises des Geräts bezahlen, es sei denn, sie sind sozial benachteiligt und beantragen eine Befreiung.

Um die Sicherheit und den pädagogischen Nutzen der digitalen Endgeräte zu gewährleisten, können Lehrpersonen während des Unterrichts auf die Geräte der Schüler*innen zugreifen, dies jedoch nur mit sichtbarer Benachrichtigung für die Betroffenen. Der Bildungsaustauschdienst OeAD kann mit Koordinierungsaufgaben beauftragt werden. Die Maßnahmen werden bis Ende 2024 evaluiert, um deren Effektivität zu überprüfen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.12.2020

Abgeordnete Elisabeth Wolff betont die Bedeutung der Digitalisierung im Schulwesen für die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Bildungssystems, wobei das Bundesministerium für Bildung digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe bereitstellen wird, wobei Eltern einen geringen Eigenanteil zahlen müssen, mit Ausnahmen für finanzschwache Familien.
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16.12.2020

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Dr. Heinz Faßmann, betont die Bedeutung der Bereitstellung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ab der 5. Schulstufe als einen wichtigen Schritt und erläutert, dass der Eigenanteil für Eltern mit 25 Euro pro Jahr aufgrund der günstigen Beschaffung und der sozialen Ausnahmeregelungen gerechtfertigt ist. Zudem unterstreicht er die Notwendigkeit eines klaren digitalen Nutzungskonzepts seitens der Schulen und einer fairen Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung.
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16.12.2020

Abgeordneter Markus Leinfellner (FPÖ) begrüßt die Bereitstellung digitaler Endgeräte ab der 5. Schulstufe, äußert jedoch Bedenken bezüglich der 25% Eigenbeteiligung für Eltern, der unzureichenden Internetversorgung im ländlichen Raum und offenen Fragen zur Versicherung der Geräte. Er schlägt vor, dass der Staat die Kosten vollständig übernehmen sollte.
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16.12.2020

Die Abgeordnete Doris Hahn begrüßt das Digitalisierungspaket für Schulen, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich des Eigenanteils für Eltern, der praktischen Umsetzung und der fehlenden IT-Ressourcen sowie Infrastrukturen. Sie betont, dass das Paket lediglich ein erster Schritt sei und fordert weiterhin Verbesserungen.
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16.12.2020

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Andreas Lackner betont die historische Bedeutung des Schuldigitalisierungsgesetzes, das ab der 5. Schulstufe digitale Endgeräte für Schüler und Lehrkräfte bereitstellt, finanziell schwache Familien unterstützt und gleichzeitig Nachhaltigkeitsaspekte und den Breitbandausbau im ländlichen Raum berücksichtigt.
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10.12.2020

Abgeordnete Petra Bayr betonte die Wichtigkeit der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern der 5. und 6. Schulstufen mit digitalen Endgeräten und plädierte für die Nutzung von wiederaufbereiteten Geräten, um Rohstoffe zu sparen, Nachhaltigkeit zu fördern und internationale Zielsetzungen wie die Sustainable Development Goals zu unterstützen. Sie hob auch hervor, dass der Antrag zahlreiche nachhaltige Entwicklungsziele positiv beeinflusst und appellierte dafür, künftige Gesetze hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf diese Ziele zu überprüfen.
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10.12.2020

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann betont die historische Bedeutung des Digitalisierungsgesetzes, das jedem Kind ab der 5. Schulstufe ein Tablet oder einen Laptop bereitstellt, und unterstreicht die inbegriffene technische und pädagogische Unterstützung sowie Nachhaltigkeitsaspekte trotz jahrzehntelanger Versäumnisse im Bildungsbereich.
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10.12.2020

Mag. Romana Deckenbacher betont die Wichtigkeit der Digitalisierung im Bildungswesen, insbesondere nach den Erfahrungen während der Coronakrise, und unterstützt die Bereitstellung digitaler Endgeräte ab der 5. Schulstufe als einen entscheidenden Schritt zur modernen Ausbildung und Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Berufswelt. Sie weist darauf hin, dass dies den Unterricht ergänzen und insbesondere Mädchen für technische und IT-Berufe begeistern könne, wobei der Mensch weiterhin unverzichtbar bleibe.
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10.12.2020

Dr. Heinz Faßmann kritisiert die Verkürzung der Darstellung des Gesetzes zur Digitalisierung der Schulen und betont, dass es nicht nur um die Bereitstellung von Tablets, sondern auch um Softwarequalität, Weiterentwicklung von Lernplattformen, Contentbibliotheken und insbesondere die Fortbildung der Lehrkräfte geht, um eine digitale Pädagogik erfolgreich umzusetzen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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