10.12.2020
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates sieht vor, dass ab der 5. Schulstufe digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zur Unterstützung des Unterrichts bereitgestellt werden, wobei Erziehungsberechtigte einen Eigenanteil von 25% leisten müssen, es aber auch Ausnahmen für finanzschwache Familien gibt.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Unterricht ab der 5. Schulstufe in allen Schultypen mit elektronischen Geräten und digitalen Methoden durchzuführen. Dafür werden Schulen unterstützt, die ein spezifisches Digitalisierungskonzept vorweisen können. Konkret sollen Schüler*innen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden, die auch Lehrpersonen nutzen können. Die Schulen übernehmen organisatorische Aufgaben sowie die Wartung der Geräte. Die Schüler*innen oder deren Erziehungsberechtigte müssen einen Eigenanteil von 25 % des Anschaffungspreises des Geräts bezahlen, es sei denn, sie sind sozial benachteiligt und beantragen eine Befreiung. Um die Sicherheit und den pädagogischen Nutzen der digitalen Endgeräte zu gewährleisten, können Lehrpersonen während des Unterrichts auf die Geräte der Schüler*innen zugreifen, dies jedoch nur mit sichtbarer Benachrichtigung für die Betroffenen. Der Bildungsaustauschdienst OeAD kann mit Koordinierungsaufgaben beauftragt werden. Die Maßnahmen werden bis Ende 2024 evaluiert, um deren Effektivität zu überprüfen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
16.12.2020
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10.12.2020
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