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1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, u.a.

18.05.2022

Gesundheit und ErnährungInneres und Recht

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Fristen und Maßnahmen in Bezug auf COVID-19 für gerichtliche Verfahren und gesellschaftsrechtliche Regelungen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das mehrere bestehende COVID-19-Gesetze ändert. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die Verlängerung bestimmter Fristen. So werden in den Bereichen Justiz und Gesellschaftsrecht Fristen, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2022 galten, auf den 31. Dezember 2022 verlängert. Dies betrifft unter anderem Fristen zur Einreichung von rechtlich relevanten Dokumenten und zur Durchführung bestimmter rechtlicher Handlungen. Ebenfalls wurde festgelegt, dass bestimmte Änderungen unmittelbar mit der Veröffentlichung des neuen Gesetzes wirksam werden. Die Verlängerungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit geben, um sich an die durch die Pandemie bedingten Einschränkungen und Herausforderungen anzupassen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

01.06.2022

Sebastian Kolland betont, dass die Verlängerung der COVID-19-bedingten Maßnahmen bis Ende des Jahres befristet und nur bei Bedarf angewendet wird, und lobt die Justiz für ihren verantwortungsvollen Umgang damit, wobei er zudem die dauerhafte Nutzung von Digitalisierung und Videokonferenzen im öffentlichen Bereich anregt.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

01.06.2022

Der Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ) äußerte ihre Zustimmung zur Verlängerung der Fristen und Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 und betonte die Wichtigkeit der Gebührenfreiheit bei der Unterhaltsvorschussgewährung. Zudem brachte sie eine umfassende Reform im Bereich des Unterhaltsrechts zur Sprache und dankte Sektionschef Kathrein für seine langjährige Zusammenarbeit anlässlich seines Ruhestands.
ruhigüberzeugenderzählendpräzisehöflichkonstruktiv

01.06.2022

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Andreas Arthur Spanring von der FPÖ kritisiert die Verlängerung der COVID-19-bedingten Ausnahmeregelungen für gerichtliche Verfahren als unnötig und mindernd für die Qualität der Gerichtspraxis. Er fordert die Regierung auf, sinnvolle Maßnahmen offen zu diskutieren und diese gegebenenfalls ins Dauerrecht zu übernehmen, anstatt eine vorübergehende Sonderstellung zu schaffen, die er als realitätsfern bezeichnet.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisedestruktivintensiv

01.06.2022

MMag. Elisabeth Kittl betont die Notwendigkeit, die COVID-19-bezogenen Fristen und Maßnahmen für gerichtliche Verfahren und gesellschaftsrechtliche Regelungen bis Ende 2022 zu verlängern, um auf mögliche zukünftige Pandemieentwicklungen vorbereitet zu sein und insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Sie unterstreicht auch, dass einige der eingeführten Regelungen evaluiert werden, um möglicherweise in das Dauerrecht übernommen zu werden.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

18.05.2022

Mag. Selma Yildirim von der SPÖ unterstützt die befristete Verlängerung von COVID-19-bezogenen Regelungen für ein halbes Jahr, plädiert jedoch dafür, die Gebührenfreiheit für Unterhaltsvorschüsse dauerhaft ins Recht zu übernehmen und betont die Notwendigkeit, Kinderarmut zu bekämpfen. Sie appelliert an die Regierung, versprochene Maßnahmen zur Unterstützung alleinerziehender Mütter umzusetzen.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

18.05.2022

Abgeordneter Mag. Harald Stefan kritisiert die erneute Verlängerung der COVID-19-Maßnahmen im Justizbereich als unnötig, da die Ausnahmesituation beendet sei. Er fordert, statt solcher Verlängerungen ernsthaft zu prüfen, ob bestimmte Maßnahmen dauerhaft ins Recht überführt werden sollten, lehnt jedoch die aktuelle Verlängerung ab.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

18.05.2022

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont die Notwendigkeit der Verlängerung der COVID-19-bedingten Sonderregelungen für gerichtliche Verfahren und gesellschaftsrechtliche Regelungen bis zum 31. Dezember 2022, um auf unvorhersehbare Entwicklungen im Herbst und Winter vorbereitet zu sein, wobei diese Regelungen nur bei besonderen Umständen Anwendung finden sollen. Sie lehnt eine dauerhafte Überführung dieser Sonderregeln in das Dauerrecht ab.
ruhigüberzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

18.05.2022

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker betont die Notwendigkeit der Verlängerung der COVID-19-bedingten Maßnahmen für den Justizbereich, wie virtuelle Anhörungen und Versammlungen, um Kontinuität zu gewährleisten und die Justiz ins 21. Jahrhundert zu führen. Sie lädt zu einem Dialog über die dauerhafte Integration dieser Maßnahmen ein.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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