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E-Government-Gesetz

05.07.2022

Information und MedienInneres und Recht

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen im E-Government-Gesetz beschlossen, darunter die Einführung von neuen Registern für natürliche Personen und sonstige Betroffene sowie die Verwendung einer einmaligen, dauerhaften Identifikationsnummer (GLN) für Unternehmen und bestimmte andere Gruppen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das E-Government-Gesetz zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Einführung neuer Register, genannt Ergänzungsregister, die verschiedene Arten personenbezogener Daten verwalten. Es gibt jetzt ein Ergänzungsregister für natürliche Personen und eins für sogenannte "sonstige Betroffene", wie Vereine und Unternehmen. Diese Register sollen helfen, Personen und Organisationen eindeutig zu identifizieren und bereits bestehende Vollmachtverhältnisse zu dokumentieren.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der sogenannten Global Location Number (GLN) für bestimmte Unternehmen und Betriebe, die nicht in anderen Registern wie dem Firmenbuch oder dem Vereinsregister erfasst sind. Diese GLN wird von Statistik Österreich vergeben und bleibt während der gesamten Existenz des Unternehmens oder Betriebs unverändert.

Verantwortliche der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, Änderungen in den Daten der Ergänzungsregister zu melden und diese aktuell zu halten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Daten auf dem neuesten Stand sind und keine Doppelungen oder Fehler entstehen.

Zusätzlich wird das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene zu einem öffentlichen Register. Hier können vertretungsberechtigte Personen von Organisationen eingesehen werden. Die Stammzahlenregisterbehörde ist für die Führung dieser Register verantwortlich und stellt auch die entsprechenden Auszüge aus den Registern zur Verfügung.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

05.07.2022

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff kritisiert, dass Österreich im Bereich der Digitalisierung massive Rückstände hat, einschließlich beim Datenschutz, und fordert verstärkte Anstrengungen und konkrete Maßnahmen seitens der Regierung, um dieses Defizit aufzuholen und moderne digitale Lösungen zu implementieren.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

05.07.2022

Der Abgeordnete Maximilian Köllner (SPÖ) begrüßt die Änderungen im E-Government-Gesetz, da sie zur Klarheit und Struktur im Umgang mit Daten beitragen und Datenschutzprobleme vermeiden, kritisiert aber vergangene digitale Projekte wie das "Kaufhaus Österreich" als gescheiterte Investitionen.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

05.07.2022

Staatssekretär Florian Tursky betont die Bedeutung der Änderungen im E-Government-Gesetz, insbesondere die Schaffung eines Ergänzungsregisters zur Verbesserung der Vernetzung bestehender Lösungen und zur Vermeidung von Fehlern und Doppelgleisigkeiten, um die Bedienbarkeit für Bürger und Unternehmen zu vereinfachen.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

05.07.2022

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze betont in ihrer Rede die Bedeutung der Novelle des E-Government-Gesetzes, insbesondere die Einführung neuer Register und die Datenschutzverbesserungen zur Vermeidung von Datenlecks, und hebt hervor, dass Österreich im Bereich E-Government gut aufgestellt ist und international zu den Spitzenreitern gehört.
ruhigüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

05.07.2022

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer erläutert die Novelle des E-Government-Gesetzes, die das Ergänzungsregister für unternehmerisch tätige natürliche Personen reformiert und beschreibt die zukünftigen Aufgaben des Staatssekretärs in der Koordination der Digitalisierung in Österreich. Sie betont die Fortschritte, die Österreich im Bereich des E-Governments bereits erreicht hat, und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

05.07.2022

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner betont die Notwendigkeit hybrider E-Government-Lösungen, die sowohl digitales als auch persönliches Bürgerengagement ermöglichen, und fordert eine Überprüfung der Handysignatur-Prozesse sowie eine stärkere Berücksichtigung von Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung zur Sicherung digitaler Souveränität.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.