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2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG

07.07.2022

BildungGesundheit und Ernährung

Kurz gesagt
Der Beschluss verlängert Sonderregelungen für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 bis zum Wintersemester 2022/23 und verschiebt die Frist für gewisse Maßnahmen auf den 28. Februar 2023.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das bestehende 2. COVID-19-Hochschulgesetz zu ändern. Dieses Gesetz betrifft Sonderregelungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen eingeführt wurden. Eine wichtige Änderung ist, dass die besonderen Vorschriften, die bisher nur bis zum Sommersemester 2022 galten, nun auch für das Wintersemester 2022/2023 gelten. Außerdem wurde die Frist, bis zu der bestimmte Regelungen und Ausnahmen in Kraft bleiben, vom 30. September 2022 auf den 28. Februar 2023 verlängert. Diese Änderungen sollen den Hochschulen mehr Flexibilität in der Pandemiebewältigung geben und den Studierenden und Lehrenden mehr Planungssicherheit bieten.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

13.07.2022

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross betont die Notwendigkeit eines rechtlichen Rahmens für Universitäten im Umgang mit COVID-19, um verschiedene Schutzmaßnahmen je nach Situation ergreifen zu können, und hebt hervor, dass Studierende eigenständig Verantwortung zeigen, indem sie beispielsweise die Wiedereinführung der Maskenpflicht unterstützen.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

13.07.2022

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring kritisiert die Verlängerung der Sonderregelungen für tertiäre Bildungseinrichtungen aufgrund von COVID-19 als schikanös und belastend für Studierende. Er fordert eine Rückkehr zur Normalität und wirft der Regierung Beratungsresistenz und Angst vor Neuwahlen vor.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativunhöflichdestruktivintensiv

13.07.2022

Bundesrätin Doris Hahn betont die Unberechenbarkeit des zukünftigen Infektionsgeschehens und unterstützt die Verlängerung der Sonderregelungen für Hochschulen bis zum Wintersemester 2022/23, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ergreifen zu können. Sie kündigt die Zustimmung ihrer Fraktion (SPÖ) zu diesem Gesetz an.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

13.07.2022

Mag. Dr. Doris Berger-Grabner spricht sich für die Verlängerung des COVID-19-Hochschulgesetzes aus, damit Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen flexibel und autonom auf die unvorhersehbare Entwicklung der Pandemie im Herbst reagieren können, und betont die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen und digitalem Unterricht.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

07.07.2022

Abgeordneter Dr. Josef Smolle setzt sich für die Verlängerung des 2. Covid-19-Hochschulgesetzes ein, um den Universitäten und Hochschulen weiterhin die Möglichkeit zu geben, individuell angepasste Schutzmaßnahmen zu ergreifen, falls erforderlich, und betont die Notwendigkeit vergleichbarer Regelungen für ähnliche Universitätstypen sowie die Unterstützung durch das Ministerium.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

07.07.2022

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger betont die Notwendigkeit der fortgesetzten Covid-19-Sonderregelungen für Hochschulen und zeigt sich optimistisch, dass diese Autonomieregelungen effizient umgesetzt werden. Zudem fordert sie erneut die Umbenennung der Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne.
überzeugendoptimistischerzählendpräzisehöflichkonstruktiv

07.07.2022

Der Abgeordnete Mag. Dr. Martin Graf kritisiert die Verlängerung der COVID-19 bedingten Sonderregelungen im tertiären Bildungsbereich als unsinnig und undemokratisch, da sie zu inkonsistenten und teilweise willkürlichen Maßnahmen führen, die Studierende benachteiligen, und fordert ein Ende dieser Regelungen zugunsten einer faktenbasierten und einheitlichen Vorgehensweise.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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