07.07.2022
Kurz gesagt
Der Beschluss verlängert Sonderregelungen für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 bis zum Wintersemester 2022/23 und verschiebt die Frist für gewisse Maßnahmen auf den 28. Februar 2023.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das bestehende 2. COVID-19-Hochschulgesetz zu ändern. Dieses Gesetz betrifft Sonderregelungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen eingeführt wurden. Eine wichtige Änderung ist, dass die besonderen Vorschriften, die bisher nur bis zum Sommersemester 2022 galten, nun auch für das Wintersemester 2022/2023 gelten. Außerdem wurde die Frist, bis zu der bestimmte Regelungen und Ausnahmen in Kraft bleiben, vom 30. September 2022 auf den 28. Februar 2023 verlängert. Diese Änderungen sollen den Hochschulen mehr Flexibilität in der Pandemiebewältigung geben und den Studierenden und Lehrenden mehr Planungssicherheit bieten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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07.07.2022
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