13.12.2022
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das eine Fachstelle einrichtet, um die Interessen von Verbrauchern und Menschen mit Behinderungen in der Normung besser zu vertreten; diese Fachstelle wird Aufgaben wie die Teilnahme an Normungsgremien, Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen und vom Staat finanziell unterstützt.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in Normungsprozesse stärker einbeziehen soll. Dafür wird eine Fachstelle namens „Fachstelle Normungsbeteiligung“ als eigenständige Bundesanstalt eingerichtet. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem das Einbringen der genannten Interessen in die Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen sowie die Öffentlichkeitsarbeit und das Erstellen von Stellungnahmen und Berichten. Die Fachstelle wird vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz überwacht. Eine Leiterin oder ein Leiter wird für die Dauer von bis zu fünf Jahren ernannt und ist für die Geschäftsführung und Vertretung der Fachstelle verantwortlich. Auch müssen jährliche Arbeitsprogramme und Tätigkeitsberichte erstellt und veröffentlicht werden. Die Finanzierung der Fachstelle erfolgt durch jährliche Zuwendungen des Bundesministeriums sowie durch mögliche Förderungen von anderen Rechtsträgern. Dabei müssen alle Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwendet werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und die Verwirklichung obliegt dem Bundesminister oder der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
13.12.2022
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