30.01.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die Schutzmaßnahmen nach § 17a von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert werden.
Ausführlicher
Der Nationalrat hat das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz geändert. Eine wichtige Änderung betrifft die Dauer einer Bestimmung. Bisher war festgelegt, dass eine bestimmte Maßnahme für drei Jahre gültig ist. Diese Dauer wurde jetzt auf fünf Jahre verlängert. Eine weitere bedeutende Änderung ist, dass die Neufassung dieser Regelung sofort in Kraft tritt, sobald sie offiziell bekanntgegeben wird.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
30.01.2023
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30.01.2023
30.01.2023
30.01.2023
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.