06.07.2020
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Kolonien für Tierversuche sich selbst erhaltend sein müssen, Daten elektronisch übermittelt werden und Projektleiterinnen und Projektleiter spezifische Genehmigungen befristet oder mit Auflagen erhalten können.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Tierversuchsgesetz 2012 zu ändern. Eine wichtige Änderung ist die Einführung der "sich selbst erhaltenden Kolonie" als neue Definition. Diese Kolonien bestehen aus Tieren, die entweder nur innerhalb der Kolonie oder von anderen Kolonien stammen, jedoch nicht aus der freien Wildbahn eingefangen werden. Diese Tiere sind an Menschen gewöhnt. Außerdem wurde der Begriff "zur Entkräftung führender klinischer Zustand" eingeführt, der eine Verminderung der normalen physischen oder psychologischen Funktionsfähigkeit eines Menschen beschreibt. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Veröffentlichung von Daten und Berichten. Die zuständigen Behörden müssen jetzt alle relevanten Daten elektronisch an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermitteln, die dann eine gemeinsame Statistik im Internet veröffentlicht. Diese Berichte müssen spätestens bis zum 10. November des Folgejahres veröffentlicht werden. Darüber hinaus müssen Projektzusammenfassungen und deren Aktualisierungen ebenfalls elektronisch übermittelt und veröffentlicht werden, unter Wahrung des geistigen Eigentums und vertraulicher Informationen. Es wurden auch Anforderungen für die Genehmigung von Projektleitern genauer festgelegt. Genehmigungen können jetzt befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen an den Schutz der Tiere eingehalten werden. Schließlich wurde das Gesetz an aktuelle europäische Richtlinien angepasst, um sicherzustellen, dass die österreichischen Vorschriften den EU-Standards entsprechen. Diese Änderungen treten teilweise sofort nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und teilweise ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
15.07.2020
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Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.