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Tierversuchsgesetz 2012

06.07.2020

Klima, Umwelt und EnergieLand- und Forstwirtschaft

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Kolonien für Tierversuche sich selbst erhaltend sein müssen, Daten elektronisch übermittelt werden und Projektleiterinnen und Projektleiter spezifische Genehmigungen befristet oder mit Auflagen erhalten können.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Tierversuchsgesetz 2012 zu ändern. Eine wichtige Änderung ist die Einführung der "sich selbst erhaltenden Kolonie" als neue Definition. Diese Kolonien bestehen aus Tieren, die entweder nur innerhalb der Kolonie oder von anderen Kolonien stammen, jedoch nicht aus der freien Wildbahn eingefangen werden. Diese Tiere sind an Menschen gewöhnt. Außerdem wurde der Begriff "zur Entkräftung führender klinischer Zustand" eingeführt, der eine Verminderung der normalen physischen oder psychologischen Funktionsfähigkeit eines Menschen beschreibt.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Veröffentlichung von Daten und Berichten. Die zuständigen Behörden müssen jetzt alle relevanten Daten elektronisch an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermitteln, die dann eine gemeinsame Statistik im Internet veröffentlicht. Diese Berichte müssen spätestens bis zum 10. November des Folgejahres veröffentlicht werden. Darüber hinaus müssen Projektzusammenfassungen und deren Aktualisierungen ebenfalls elektronisch übermittelt und veröffentlicht werden, unter Wahrung des geistigen Eigentums und vertraulicher Informationen.

Es wurden auch Anforderungen für die Genehmigung von Projektleitern genauer festgelegt. Genehmigungen können jetzt befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen an den Schutz der Tiere eingehalten werden. 

Schließlich wurde das Gesetz an aktuelle europäische Richtlinien angepasst, um sicherzustellen, dass die österreichischen Vorschriften den EU-Standards entsprechen. Diese Änderungen treten teilweise sofort nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und teilweise ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.07.2020

Marlies Steiner-Wieser von der FPÖ betont, dass Tierversuche im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß sind und plädiert für die verstärkte Förderung tierversuchsfreier Forschung, indem sie fordert, dass für diese ebenso viel Geldmittel bereitgestellt werden wie für Tierversuche und dass darüber jährlich im Bundesrat berichtet wird.
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15.07.2020

Mag. Bettina Lancaster kritisiert die Novelle des Tierversuchsgesetzes 2012 als zu zaghaft und fordert verbindlichere Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen und besseren Tierschutz, obwohl sie die Anpassung unterstützt, um ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission abzuwenden. Sie betont die Notwendigkeit der 3R-Strategien (Replacement, Reduction, Refinement) und weist auf mangelnde Umsetzung und fehlende Priorität der Regierung hin.
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15.07.2020

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger betonte die Notwendigkeit einer Reduzierung von Tierversuchen und hob die Fortschritte der Forschung und Förderung von Ersatzmethoden hervor. Sie unterstrich die Bedeutung gesetzlicher Anpassungen und die positiven Entwicklungen im wissenschaftlichen Bereich, um Tierversuche langfristig zu verringern.
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15.07.2020

Abgeordnete Ing. Judith Ringer betont die Notwendigkeit von Tierversuchen für wissenschaftliche Zwecke, stellt die Bedeutung des Tierschutzes und der Reduktion von Tierleid heraus und unterstützt die gesetzlichen Änderungen zur Erhöhung der Transparenz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Verschärfung der Sachkundeanforderungen an das Personal. Sie ruft zur Zustimmung zu den geplanten Änderungen auf, während sie die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen begrüßt.
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06.07.2020

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP) betont die Notwendigkeit von Tierversuchen für den wissenschaftlichen Fortschritt und die medizinische Forschung, hebt jedoch hervor, dass diese nur unter strengsten Auflagen und wenn keine Alternativen existieren durchgeführt werden sollten. Er verweist auf eine geplante strengere Regulierung an der Linzer Johannes-Kepler-Universität und unterstützt die von der EU geforderten Transparenz- und Verwaltungsverbesserungen.
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06.07.2020

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi argumentiert für einen schrittweisen Ausstieg aus der Tierversuchsindustrie, indem sie die dringende Notwendigkeit betont, Tierversuche auf das Allernötigste zu beschränken, unabhängige und strenge Kontrollen einzuführen sowie verstärkt tierleidfreie Alternativmethoden durch Förderprogramme und Forschungspreise zu unterstützen.
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06.07.2020

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger betont, dass Tierschutz und Tierwohl Grundwerte der Gesellschaft sind und erklärt, dass das neue Bundesgesetz darauf abzielt, Transparenz zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, insbesondere in Bezug auf Tierversuche, wobei das 3V-Prinzip beachtet werden soll. Sie dankt für die breite Zustimmung zur technischen Maßnahme zur Umsetzung der Berichterstattungspflicht und zur Behebung der von der Europäischen Kommission hervorgehobenen Kritikpunkte.
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06.07.2020

Abgeordneter Maximilian Köllner (SPÖ) betont die Wichtigkeit, den Tierschutz zu verbessern und Tierversuche zu reduzieren, sowie die Notwendigkeit, die Defizite Österreichs bei der Umsetzung der EU-Richtlinien zu beheben. Er fordert strengere Standards bei Lebendtiertransporten und die Förderung regionaler Vermarktung, um das Tierwohl insgesamt zu erhöhen.
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06.07.2020

Die Abgeordnete Fiona Fiedler begrüßt die notwendige Anpassung des österreichischen Tierversuchsgesetzes an EU-Vorgaben und betont die Bedeutung strenger Standards und des 3-R-Prinzips, um Tierversuche zu minimieren. Sie hebt außerdem die vielversprechenden Fortschritte im Bereich der tierversuchsfreien Forschung wie die Entwicklung von Organoiden hervor.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.