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Bundes-Verfassungsgesetz, Bundesgesetzblattgesetz, Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und Verfassungsgerichtshofgesetz 1953

02.07.2024

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Das österreichische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das dem Präsidenten des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofs mehr Einfluss bei der Haushaltsplanung und der Ernennung von Organen gibt sowie die Möglichkeit einführt, amtliche Dokumente elektronisch zu verwalten und zu veröffentlichen.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen beschlossen. Die wichtigsten Punkte sind:

1. Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz: Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und der Präsident des Verfassungsgerichtshofes dürfen an den Verhandlungen über das Bundesfinanzgesetz teilnehmen und müssen auf eigenen Wunsch angehört werden. Außerdem dürfen sie bei der Bestellung von Organen mitwirken, wenn dies durch ein Bundesgesetz festgelegt ist. Es wurde auch eingeführt, dass Personen, die in den letzten drei Jahren bestimmte Funktionen ausgeübt haben, nicht Mitglied oder Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes werden können.

2. Änderungen im Bundesgesetzblattgesetz: Es werden neue Regelungen für die Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen auf einer elektronischen Plattform eingeführt. Dies betrifft insbesondere Kundmachungen der Bundesregierung, des Nationalrates und anderer wichtiger Einrichtungen. Außerdem wird das Rechtsinformationssystem des Bundes gestärkt und sollen Bürger einfacher Zugang zu relevanten Rechtsvorschriften erhalten.

3. Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985: Der Verwaltungsgerichtshof wird nichtelektronische Dokumente elektronisch archivieren. Er kann Papierdokumente zur elektronischen Speicherung einlesen und die Papierversion nach sechs Monaten vernichten.

4. Verfassungsgerichtshofgesetz 1953: Veröffentlichungen und Bekanntmachungen erfolgen künftig auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes. Verfassungsrechtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und Verträge von diesen Mitarbeitern verlängern sich bei Mutterschutz oder Elternzeit entsprechend automatisch.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

02.07.2024

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) erörtert die verfassungsrechtliche Absicherung zur Vermeidung politischer Einflussnahme auf den Verfassungsgerichtshof durch eine dreijährige Abkühlungsphase für ehemalige Regierungsmitglieder sowie die verstärkte Mitwirkung der Präsidenten der höchsten Gerichte bei der Ernennung anderer Organe. Außerdem betont er Änderungen zur temporären Anstellung rechtskundiger Mitarbeiter und die Einführung einer Digitaloffensive, die physische Akten durch digitale ersetzt.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

02.07.2024

Der Abgeordnete Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) äußert Zustimmung zum Gesetzentwurf, der den Einfluss der Präsidenten des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofs stärkt und das politische Einmischungspotential verringert. Er kritisiert jedoch die Inkonsequenz der Regierung, indem er auf die problematischen politischen Besetzungen ohne Cooling-off-Phase aufmerksam macht, wie im Fall von Minister Kocher.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

02.07.2024

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ) befürwortet das Gesetz, das dem Präsidenten des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofs mehr Einfluss bei der Haushaltsplanung und Ernennung von Organen gibt, sowie die Einführung der Verwaltung und Veröffentlichung amtlicher Dokumente auf elektronischem Wege. Zusätzlich fordert er eine Abkühlungsphase zwischen politischer Tätigkeit und Mitgliedschaft im Verfassungsgerichtshof und unterstützt die Idee, dies auch auf Staatssekretäre auszuweiten.
ruhigüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

02.07.2024

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betonte die Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs als Garant für Rechtsstaatlichkeit, der sicherstellt, dass Politik im Rahmen des Rechts erfolgt. Sie unterstützte die Einführung von Cooling-off-Phasen für Richter:innen, um deren Unabhängigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu stärken.
leidenschaftlichüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

02.07.2024

Abg. Dr. Nikolaus Scherak (NEOS) betont die Bedeutung der Stärkung des Vertrauens in die Institutionen durch die Einführung einer Cooling-off-Phase für Verfassungsrichter, um Befangenheit zu vermeiden, und schlägt vor, diese Regelung möglicherweise auch auf Staatssekretäre auszuweiten. Er kritisiert ehemalige Regierungschefs für Missachtung institutioneller Integrität und freut sich, dass eine langjährige NEOS-Forderung jetzt umgesetzt wird.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.