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Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II

02.07.2024

SozialesWirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz beschlossen, darunter die Einführung einer Sozialbetrugsdatenbank zur besseren Verfolgung von Sozialbetrug durch Unternehmen und eine verschärfte Haftung für Auftraggeber bei der Zusammenarbeit mit sogenannten Scheinunternehmen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat entschieden, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz zu ändern. Neu ist, dass nun auch das Arbeitsmarktservice (AMS) stärker einbezogen wird. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Sozialbetrugsdatenbank, die vom Finanzministerium geführt wird. Diese Datenbank soll Verdachtsfälle von Sozialbetrug durch Unternehmen erfassen und den Austausch von relevanten Daten zwischen verschiedenen Behörden erleichtern. Die Daten von Verdächtigen werden nach fünf Jahren gelöscht, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, und nach zehn Jahren bei Verurteilten.

Zudem können bei Verdacht auf Sozialbetrug und Scheinunternehmen Geldtransaktionen vorübergehend gestoppt werden, um illegale Aktivitäten zu unterbinden. Unternehmen, die als Scheinunternehmen festgestellt werden, haften zusätzlich zu den eigentlichen Täterunternehmen auch für die Entlohnung der Arbeitnehmer. Diese Maßnahmen sollen konsequenter gegen Sozialbetrug vorgehen und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden verbessern.

Das Gesetz tritt am 1. September 2024 in Kraft, und das AMS hat bis spätestens 1. Juli 2025 Zeit, die neue Datenbank zu nutzen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

02.07.2024

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) hebt die Bedeutung des neuen Betrugsbekämpfungsgesetzes hervor, das zur Bekämpfung von Sozialbetrug beiträgt und redliche Unternehmer schützt, und korrigiert dabei einen Formalfehler durch einen Abänderungsantrag.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

02.07.2024

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) kritisiert die mangelhafte Vorbereitung von Regierungsvorlagen und betont die Notwendigkeit scharfer Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung, einschließlich genauerer Prüfungen auch bei reichen Personen, um eine faire und effektive Steuerverfolgung zu gewährleisten. Er unterstützt den neuen Gesetzesentwurf, weist aber darauf hin, dass künftige Reformen weiterhin nötig sind.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

02.07.2024

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ) unterstützt die Maßnahmen im Betrugsbekämpfungsgesetz zur Bekämpfung von Scheinunternehmen, kritisiert jedoch, dass der Finanzpolizei der Zugriff auf das Kontenregister verwehrt bleibt, und fordert eine gesetzliche Anpassung, um ihre Effizienz zu erhöhen. Zudem bedankt er sich bei der Finanzpolizei für ihre Arbeit und ruft die SPÖ Wien zur Einhaltung von Compliance-Richtlinien bei Veranstaltungen auf.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

02.07.2024

Abg. Dr. Elisabeth Götze (Grüne) begrüßt die geplanten Änderungen am Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, weil sie den Kampf gegen Scheinfirmen intensivieren und dadurch Steuergelder und Sozialversicherungsbeiträge schützen, sowie die Haftung für Auftraggeber bei der Zusammenarbeit mit Scheinunternehmen verschärfen. Sie erwartet daraus Mehreinnahmen von 60 Millionen Euro und betont die Bedeutung dieser Maßnahmen für den Schutz der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der ehrlichen Unternehmen.
überzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

02.07.2024

Abg. Michael Bernhard (NEOS) betont die Unterstützung seiner Partei für die Maßnahmen gegen Sozialbetrug und Schwarzarbeit, kritisiert jedoch die hohe Steuer- und Abgabenlast als ursächlich für Schwarzarbeit und fordert deren Senkung zur Förderung eines fairen Wettbewerbs und höheren Nettoeinkommens.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.